Adliswil – Die Schweizer Berghilfe verstärkt ihre Unterstützung für den Bau von Solaranlagen auf Betriebsgebäuden von Kleinunternehmen im Berggebiet. Denn diese Betriebe können auch im Winter viel Strom mit Sonnenenergie produzieren. Die Unternehmen können ab sofort bei der Berghilfe ein Gesuch für Unterstützung einreichen. Damit will die Stiftung einen zusätzlichen Anreiz schaffen, im Schweizer Berggebiet einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Bergbetriebe, die auf ihrem Betriebsgebäude eine Solaranlage installieren wollen, können ab sofort bei der Schweizer Berghilfe in einem vereinfachten Verfahren um finanzielle Unterstützung anfragen. Diese wird wie immer als A-fonds-perdu-Beitrag ausbezahlt. Dabei übernimmt die Stiftung bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Bei der Berechnung der Unterstützung werden die verfügbaren Förderbeiträge der öffentlichen Hand berücksichtigt. «Wir wollen gemeinsam mit den Betrieben im Berggebiet einen Beitrag an die Energiewende leisten», sagt Kurt Zgraggen, Geschäftsführer der Schweizer Berghilfe. «Es können Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen sein und damit zusammenhängende Investitionen wie zum Beispiel ein Dachaufbau».
Grosses Potenzial für Solarenergie und wirtschaftliche Vorteile
Der Fokus auf Solarenergie ist bewusst gewählt, denn die Betriebe in den Berggebieten können ganzjährig viel Strom produzieren. «Grundsätzlich ist die Sonneneinstrahlung in den Bergen höher als im Mittelland», sagt Kurt Zgraggen. Speziell im Winter hat es im Berggebiet wenig Hochnebel, und der Schnee reflektiert das Licht. Zudem kühlt in den Bergen die kältere Luft die Solarzellen, was insgesamt eine höhere Leistung ermöglicht. Für Solaranlagen sind dies ausgezeichnete Voraussetzungen. Die Betriebe in den Bergen profitieren aber auch wirtschaftlich, wie Kurt Zgraggen sagt: «Mit den Solaranlagen können die Unternehmen ihre Energiekosten senken und durch den Verkauf von überschüssigem Strom zusätzliche Einnahmen generieren.»
Unterstützt werden privat geführte Betriebe im Berggebiet
Ob Schreinerei, Landwirtschaftsbetrieb, Dorfkäserei oder Berghotel: Sobald der Betrieb in der Bergzone liegt und die Energie für den eigenen Betrieb einsetzen will, kann er ein Gesuch einreichen (weitere Kriterien siehe Kasten). Wichtig ist, dass der Betrieb sein Unterstützungsgesuch einreicht, bevor der Bau der Anlage startet. Das Solarprogramm ist aktuell befristet bis Ende 2024.
Gesuchsverfahren für Solarprojekte vereinfacht
Ist nur eine Solaranlage geplant, benötigt die Berghilfe vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin einige wenige Unterlagen (siehe Kasten). Alle Gesuche werden wie üblich vor Ort von ehrenamtlichen Expertinnen oder Experten geprüft. Diejenigen Gesuche, welche neben einer Solaranlage noch andere Investitionen wie zum Beispiel den Neubau eines Betriebsgebäudes beinhalten oder auch Investitionsprojekte von Energiebetrieben werden im normalen Verfahren geprüft. (Schweizer Berghilfe/mc/ps)
Die wichtigsten Kriterien für eine Unterstützung
- Der Betrieb liegt im Berggebiet gemäss den Landwirtschaftlichen Zonengrenzen.
- Der Betrieb ist privatwirtschaftlich geführt und hat nicht mehr als 49 Vollzeitstellen.
- Der Bau der Anlage ist noch in Planung.
- Die Solarenergie wird auch für den eigenen Betrieb genutzt.
- Die Investitionskosten liegen bei mindestens 10‘000 Franken.
Benötigte Unterlagen für eine Gesuchstellung
- Offerte der Solaranlage inklusive technischer Angaben
- Abklärung der öffentlichen Fördergelder
- Darlegen der finanziellen Situation mittels privaten Steuerunterlagen und Jahresrechnung/Buchhaltungsabschluss des Betriebs
Detaillierte Kriterien und weitere Infos zur Unterstützung sind zu finden auf:
https://www.berghilfe.ch/gesuche/energie/solarprogramm