Bern – 16 Jahre nach der Verabschiedung durch die Mitgliedsstaaten der Basler Konvention wird das Verbot des Exports von gefährlichen Abfällen aus OECD-Staaten in andere Länder in Kraft treten. Ein entsprechender Vorschlag der Schweiz und Indonesien wurde an der Vertragsparteienkonferenz in Cartagena (Kolumbien) angenommen.
Die Annahme des Vorschlags stellt einen grossen Erfolg dar. Die Schweiz hatte zusammen mit Indonesien vor drei Jahren eine „Country-Led Initiative» (CLI) initiiert, um den seit über zehn Jahren schwelenden Streit um das Inkrafttreten des Ban Amendments zu lösen. Das Ban Amendment verbietet den Export gefährlicher Abfälle aus OECD-Staaten in Staaten, die nicht der OECD angehören.
Realisierung der Ziele des Ban Amendments
Im Rahmen der CLI wurde ein umfassendes Paket erarbeitet, mit dem die Ziele des Ban Amendments realisiert werden sollen: Einerseits soll durch eine Interpretation der Basler Konvention ein rasches Inkrafttreten des Ban Amendments möglich werden, anderseits sollen neue internationale Standards und Richtlinien für den umweltgerechten Umgang und Handel mit gefährlichen Abfällen geschaffen werden. Zudem beinhaltet das CLI-Paket auch Massnahmen zur Klärung von Begriffen (etwa die Unterscheidung zwischen Abfällen und gebrauchten Produkten), zum illegalen Export, zu den regionalen Umsetzungszentren der Basler Konvention sowie zur Unterstützung besonders gefährdeter Länder und Entwicklungsländer.
Partnerschaft zum Umgang mit gebrauchten Computern
An der Konferenz in Cartagena wurde ebenfalls die von der Schweiz gegründete öffentlich private Partnerschaft PACE (Partnership on Action on Computing Equipment) zum nachhaltigen Umgang und zur Verwertung von gebrauchten und ausgedienten Computern lanciert. In der Partnerschaftsinitiative PACE arbeiten alle vom Elektronikschrott-Problem Betroffenen (Staaten, Computer-Industrie, Umweltverbände, Akademia) zusammen und erarbeiten konkrete Lösungen für ein nachhaltiges Management einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme.
Konferenz der Basler Konvention 2013 in Genf
Die 11. Konferenz der Vertragsparteien der Basler Konvention wird im Jahr 2013 in Genf stattfinden. Im Cartagena wurde Botschafter Franz Perrez, Leiter der Schweizer Delegation und Leiter der Abteilung Internationales des BAFU, zum Präsidenten der 11. Vertragsparteienkonferenz gewählt. Diese Konferenz wird voraussichtlich gleichzeitig mit den Vertragsparteienkonferenzen der Rotterdam PIC und Stockholm POPs Konventionen stattfinden. Diese Konventionen regeln den grenzüberschreitenden Verkehr gefährlicher Chemikalien und persistente organische Schadstoffe. Die drei Konventionen haben ihre Sitze in Genf und sind unter einer gemeinsamen Leitung geführt. (BAFU/mc/pg)