SGB klagt Schweiz bei der ILO erneut an

SGB klagt Schweiz bei der ILO erneut an

SGB-Präsident Paul Rechsteiner.

Bern – Wer in der Schweiz gegenüber dem Arbeitgeber die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertritt, riskiert in vielen Betrieben Repressalien. Immer wieder werden gegen Personalvertreterinnen und -vertreter auch Kündigungen ausgesprochen, die im Zusammenhang stehen mit deren Engagement in einer Personalkommission oder als gewerkschaftliche Vertrauensleute. Dies zeigt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einem am Montag veröffentlichten Schwarzbuch zu gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen.

Wem Repressalien oder die Kündigung drohen, der kann mit dem Arbeitgeber nicht auf Augenhöhe über Arbeitsbedingungen verhandeln. Die in der Verfassung garantierte Vereinigungsfreiheit wird damit zur Farce. Die Schweiz hat dieses Menschenrecht nicht nur in der Verfassung anerkannt: «Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zum Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO) über den Schutz der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor missbräuchlichen Kündigungen verpflichtet, dieses Recht zu garantieren», erklärte Alain Bovard, Jurist von Amnesty International Schweiz.

Klage reaktiviert
Da sich die bürgerlich dominierte Politik in der Schweiz weigert, effektive Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen einzuführen, hat der SGB beschlossen, die im Jahr 2003 bei der ILO eingereichte aber seit 2009 suspendierte Klage zu reaktivieren. Die Klage war damals auf Betreiben des SGB eingefroren worden, weil der Bundesrat Vorschläge unterbreitete, wie er die Situation verbessern wollte. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber lehnten die minimalsten Vorschläge des Bundesrats jedoch ab, so dass die Vorschläge wieder in der Schublade verschwanden.

ILO soll Druck auf Schweiz erhöhen
Die ILO soll deshalb die Untersuchung zur Schweiz wieder aufnehmen und den Druck erhöhen. SGB-Präsident Paul Rechsteiner dazu: «Auf Dauer wird es den international stark vernetzten Schweizer Behörden, den Organisationen der Arbeitgeber und den Wirtschaftsverbänden nicht gleichgültig sein können, wenn die ILO feststellt, dass die Schweiz das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit verletzt.» (SGB/mc/ps)

 

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