sgv: Drohendes Vollzugschaos in der Altersvorsorge
Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes: «Mit der Altersreform 2020 wird die AHV ausgebaut, anstatt saniert. Das bestätigen die heute in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsentwürfe. Die Vorlage ist ungerecht, teuer und löst einen in der Altersvorsorge bisher nicht gekannten Regulierungsschub aus. Mit unrealistisch kurzen Umsetzungsfristen provoziert der Bundesrat ein veritables Vollzugschaos bei der AHV.
Anstatt die AHV zu sanieren, ist die Reform zur Altersvorsorge 2020 ein Ausbaupaket. Statt Renten zu sichern, werden Milliarden auf Pump ausgegeben. Das zeigt sich auch deutlich in den Verordnungen zur Reform, die der Bundesrat heute in Vernehmlassung gegeben hat. Bereits ab 2018 sollen im Giesskannenprinzip 70 Franken verteilt werden. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG soll hingegen erst 2019 in Kraft treten. Das widerspiegelt den Geist dieser Scheinreform, die unser gesamtes Vorsorgesystem langfristig in Schieflage zu bringen droht.
Die Verordnungsanpassungen lassen die Regulierungsdichte und die Verwaltungskosten in die Höhe schnellen. Etliche Vorsorgeeinrichtungen müssten wohl kapitulieren und sich auflösen. Verlierer sind die Versicherten, da mehrheitlich kleine Firmenkassen mit einem guten Gesamtpaket zur Aufgabe ge-zwungen würden. Die Vorlage ist schlecht und ungerecht: Immer mehr Beitragsgelder versickern in der Verwaltung, anstatt in Form von Leistungen an die Versicherten zu gelangen.
Der vom Bundesrat vorgegebene Zeitplan ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv völlig unrealistisch. Es ist nicht seriös, grosse Teile des achtzehnseitigen Verordnungspakets bereits per anfangs 2018 umsetzen zu wollen. Selbst bei maximalen Einsatz aller Vollzugsorgane wäre beim vorgegebenen Tempo mit einer Vielzahl von Fehlern, einer lähmenden Unsicherheit und teilweise chaotischen Vollzugsverhältnissen zu rechnen. In der Altersvorsorge haben Sicherheit und Verläss-lichkeit sowohl bei der Finanzierung als auch bei der administrativen Abwicklung einen hohen Stellenwert. Der sgv verlangt daher, dass alle nicht dringlichen Anpassungen erst per anfangs 2019 in Kraft treten.» (sgv/mc)