sgv: Ein Vermögensverwaltungsgesetz macht FIDLEG/FINIG überflüssig
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv:
Bern – Bestehende Gesetzesgrundlagen und ein Vermögensverwaltungsgesetz machen die neuen Finanzdienstleistungsgesetze FIDLEG und FINIG überflüssig. Diese Grossgesetze sind unverhältnismässig und führen zu jährlichen Regulierungskosten von 300 Millionen Franken. Der Finanzplatz ist bereits stark reguliert. Eine stärkere Aufsicht, mehr Kundenschutz und ein besserer Marktzugang können ohne die überdimensionierten Finanzdienstleistungsgesetze einfacher und ohne negative Auswirkungen für KMU und Privatkunden erreicht werden.
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sind zwei überdimensionierte Grossgesetze, die es in dieser Form zur Erreichung der anvisierten Ziele gar nicht braucht. Im Gegenteil: sie führen zum Ausschluss von KMU als Kunden und Anbieter des Finanzplatzes Schweiz und verursachen unnötige Regulierungskosten von rund 300 Millionen Franken jährlich. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV und das Forum Schweizer Selbstregulierungsorganisationen (Forum SRO) fordern die Rückweisung der beiden Gesetze. Als Gegenvorschlag fordern sie einfache Anpassungen im Börsen- und Effektenhändler-Gesetz und ein schlankes Gesetz für Vermögensverwalter.
Finanzplatz ist bereits stark reguliert
Der Schweizer Finanzplatz ist bereits stark reguliert. Die Ziele, die mit den neuen Finanzdienstleistungsgesetzen erreicht werden sollen, können einfacher und ohne finanziellen und strukturellen Schaden bei KMU und Privatkunden erreicht werden. „Besserer Kundenschutz und eine stärkere Aufsicht bespielsweise von Vermögensverwaltern kann mit einer Anpassung der bestehenden Grundlagen und einfachen Regulierungen der Vermögensverwalter erreicht werden“, sagt Martin Neese, Präsident des Forums SRO.
„FIDLEG und FINIG sind als Querschnittsgesetze nicht geeignet, den Marktzugang zur EU für Finanzdienstleister zu erreichen“, ergänzt Alexander Rabian, Vorsitzender der Selbstregulierungsorganisation des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter VSV. Auch mit den neuen Gesetzen entscheidet jedes EU-Land separat, ob Finanzdienstleister aus der Schweiz Zugang erhalten oder nicht. „Das Ziel des Marktzugangs zur EU erreichen wir schlanker und einfacher mit der Revision bestehender Gesetze“, so Rabian.
„Die Finanzdienstleistungsgesetze dürfen nicht zum Selbstzweck eingeführt werden“, fordert auch Henrique Schneider vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv. „Wir bekennen uns zu hohen Standards beim Kundenschutz und zu einer griffigen und starken Aufsicht der Finanzdienstleister. Das erreichen wir mit dem Gegenvorschlag des Gewerbes besser als mit FIDLEG und FINIG.“ (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1:
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