sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Das heute geltende Datenschutzgesetz (DSG) genügt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt unnötige Reformen ab. Diese führen einzig zu mehr Bürokratie und Regulierung für das Gewerbe. Auch eine Erweiterung der Kompetenzen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten EDÖB drängt sich nicht auf.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt zusätzliche Regulierung und Bürokratie im Datenschutz ab. Insbesondere Massnahmen wie generelle Informationspflichten für jegliches Bearbeiten von Daten sind unverhältnismässig und erschweren die gewerbliche Tätigkeit. Eine Revision des Datenschutzgesetzes ist nicht notwendig.
Bereits heute ist die Öffentlichkeit gut über den Datenschutz informiert. Dafür sorgen zahlreiche Publikationen und nicht zuletzt umfangreiche und nützliche Informationen auf professionell aufbereiteten Websites. Massnahmen, mit denen die Verfahren zur Rechtsdurchsetzung von Privatpersonen gestärkt werden, drängen sich nicht auf. Ebenso verfügt der Eidgenössische Datenschutzbeauftrage EDÖB heute über ausreichende Kompetenzen.
Mit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit die Schweiz die modernisierte Europarats-Konvention zum Schutz der Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ratifizieren und EU-Datenschutzerlasse übernehmen kann. Die Übernahme umfangreicher Datenschutzregelungen aus der EU ist nicht nötig. Der sgv lehnt dies ab.
Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts: Schritt in die richtige Richtung
Die Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts soll Schweizer Firmen im Ausland einen erweiterten Marktzutritt ermöglichen. Die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen werden harmonisiert. Der sgv befürwortet die Revision als Schritt in die richtige Richtung.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Bestrebungen, das komplizierte und aufwändige Beschaffungsrecht zu harmonisieren. Mit der Revision sollen Betriebe entlastet werden. Nachdem der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Harmonisierung des kantonalen Beschaffungsrechts 2014 in der entsprechenden Vernehmlassung befürwortet hat, erwartet er auch von der Revision auf Bundesebene mehr Transparenz und Verständlichkeit.
Der Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen soll sich an der Leistung messen. Im Rahmen des Vergabungsprozesses soll eine breite Palette an Zuschlagskriterien und damit die Gesamtleistung eines Angebotes berücksichtigt werden. Neben der Harmonisierung von kantonalem Recht und Bundesrecht im Beschaffungswesen erwartet der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft auch bessere und erweiterte Marktzutrittsmöglichkeiten für Schweizer Firmen im Ausland.
Revision Lex Koller: Unsägliche Zwängerei
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt eine Revision der Lex Koller klar ab. Eben erst hat das Parlament zwei Motionen zur Lex Koller im Parlament verworfen. Es ist eine unsägliche Zwängerei, genau diese Anliegen jetzt über die Revision nochmals auf den Tisch zu bringen. Dies nachdem der Bundesrat die Lex Koller noch vor wenigen Jahren ganz abschaffen wollte.
Heute hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, die Arbeiten im Hinblick auf eine Revision der Lex Koller fortzuführen. Mit im Paket aufgenommen sind inhaltlich zwei Motionen, die erst kürzlich vom Parlament abgelehnt wurden. Der sgv ist von diesem Vorgehen überrascht und verlangt, auf diese Zwängerei mit der Vernehmlassung ohne Wenn und Aber zu verzichten.
Ständige Gesetzesänderungen sind Gift für die Wirtschaft. Die bereits mehrfach verworfenen Massnahmen würden inakzeptable Benachteiligungen für Investoren bringen – und gleichzeitig die Situation auf dem Wohnungsmarkt verschärfen. Neue unnötige Regulierungen sind besonders nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015 auf jeden Fall zu verhindern. (sgv)