Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gerwerbeverbands sgv:
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat auf die zahlreichen Berichte über Verstösse gegen die Sortimentsbeschränkung reagiert. Er hat bei den Grossverteilern Coop und Migros und dem Bundesrat entsprechend interveniert. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz hat daraufhin verbindlich zugesagt in den Kantonen verschärfte Kontrollmassnahmen einzuführen. Aufgrund dieser Verschärfungen und der fristgerechten Reaktion der Grossverteiler verzichtet der sgv auf eine Klage.
Die Grossverteiler Coop und Migros haben auf die Intervention des grössten Dachverbands der Schweizer Wirtschaft innerhalb der von ihm gesetzten Frist reagiert. Sie anerkennen die Schwierigkeiten in der Umsetzung der Verordnung zur Sortimentsbeschränkung. Auch der Bundesrat hat die Schwierigkeiten zur Kenntnis genommen. Er hat bereits in einer frühen Phase des Lockdowns das SECO beauftragt die Grossverteiler schriftlich abzumahnen. Aufgrund der Intervention des sgv wird die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) aktiv. Die VDK hat verbindlich zugesagt in ihren Kantonen konsequent auf gezielte Kontrollen hinzuwirken. Angesichts dieser Entwicklung entschied der Vorstand des sgv auf eine Klage zu verzichten.
Die Hauptursache für die inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen liegt nach Ansicht des Vorstands des sgv in der ungenauen Konzipierung der Covid-19-Verordnung. Statt den ganzen Handel öffnen zu lassen, hat sich der Bundesrat kapriziert, Sortimente einzuschränken. Hier kann nur noch in der Umsetzung nachgebessert werden. Deshalb konzentriert sich der sgv auf die weitere Korrektur der Verordnung und auf die Unterstützung seiner Mitgliedorganisationen in der Bewältigung der Krise. (sgv/mc/ps)