sgv lehnt Entwurf zum Datenschutzgesetz ab

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Eine Stellungnahme des Schweizewrischen Gewerbeverbands sgv:

Bern – Der sgv lehnt die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) ab. Der Vernehmlassungsentwurf beinhaltet zu viele unnötige Informations- und Handlungspflichten für Firmen. Die Vor­lage ist gespickt mit SwissFinish Regulierungen, die im internationalen Vergleich weit übers Ziel hinausschiessen und Schweizer Unternehmen benachteiligen. Das heutige Datenschutzge­setz genügt vollauf.

Die Revision des Datenschutzgesetzes ist ein einseitiger und unverhältnismässiger Ausbau von  Dokumentations- und Meldepflichten auf Kosten der Schweizer Unternehmen. Unternehmen sollen beispielsweise alle betroffenen Personen informieren, Datenschutz-Folgeabschätzungen erstellen und Verletzungen des Datenschutzes oder Datenverlust aktiv an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB) liefern müssen. Dies führt zu einer überschiessenden Informa­tionsflut, die die betroffenen Personen überrollen anstatt schützen wird.

Interessen der Wirtschaft werden ignoriert
Der Revisionsentwurf des Bundesrates orientiert sich einseitig an den potentiellen Risiken für die  betroffenen Personen. Die Interessen der Wirtschaft und insbesondere der KMU spielen offensichtlich keine Rolle. Zu weitgehende, nicht praktikable Bestimmungen finden nicht nur keine Akzeptanz, sie schwächen die Schweizer KMU, die sich aufgrund von zahlreichen SwissFinish Regulierungen gegen­über der internationalen Konkurrenz ein weiteres Mal unnötig zusätzlich benachteiligt sehen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb das DSG über das Datenschutzniveau der EU hinausgehen soll. Der sgv lehnt einen Swiss Finish entschieden ab und fordert ein Minimum an Belastungen und ein Maximum an Flexibilität für Unternehmen. Das heutige Datenschutzgesetz genügt vollauf.

Seriöse Regulierungsfolgeabschätzung fehlt
Eine aussagekräftige Regulierungsfolgeabschätzung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, fehlt in der Vorlage. Eine dazu vom Bundesrat in Auftrag gegebene Umfrage hat im Rücklauf weniger als einhundert Antworten ergeben, was in Anbetracht der rund 300‘000 KMU in der Schweiz eine völlig ungenügende Basis ist. Aufgrund des mangelhaften Befunds können mit Blick auf die Regulierungs­folgeabschätzung keine seriösen Aussagen gemacht werden. Das vom Bundesrat im Erläuterungsbe­richt präsentierte Ergebnis, die zu erwartenden Regulierungskostenfolgen seien unbedeutend, kann nicht zum Massstab für eine Entscheidung in einer derart wichtigen Angelegenheit genommen wer­den. Es ist auch befremdend, dass der Bundesrat einerseits von der Entlastung der Wirtschaft spricht, anderseits aber im Dreimonatstakt weitgehende neue Regulierungen beschliesst.

Völlig überrissene Sanktionen
Die vom Bundesrat beantragten Strafverschärfungen wie Bussen bis 500’000.- oder Freiheitsentzug bis 3 Jahre für Widerhandlungen im DSG schiessen weit übers Ziel eines vernünftigen Sanktions- systems hinaus. Die Totalrevision des DSG darf nicht in einer Kriminalisierung der Unternehmen bzw. verantwortlichen Privatpersonen enden. Genau in diese Richtung aber geht die Revision, die auch ein kostenloses Klagerecht für alle betroffenen Personen vorsehen will. (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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