Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt in einem Schreiben an den Bundesrat den geplanten «Home-Office-Zwang» dezidiert ab. Der sgv ist sowohl angesichts des Vorgehens des Bundesrates als auch des Inhalts der beabsichtigten Verordnungsänderungen befremdet und irritiert. Das Covid19-Gesetz sagt klar, dass Massnahmen nur nach vorgängiger Mitwirkung der Sozialpartner ergriffen werden. Weder der sgv noch die anderen Sozialpartner sind aber Stand heute von Seiten des Bundes in dieser Angelegenheit kontaktiert worden.
Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft zeigt sich besorgt über das zunehmende Mikromanagement des Bundesrates. Es ist ein zunehmender Aktionismus unter Ausschluss von Konsultationen der Sozialpartner feststellbar. Das ist auch deshalb störend, weil sie direkt von den Entscheiden betroffen und laut Covid-Gesetz miteinbezogen werden müssten.
Inhaltlich lehnt der sgv eine Verpflichtung zu verbindlichem «Home-Office» ab. Diese käme praktisch einem partiellen Lockdown für Betriebe gleich. Von den beinahe 600’000 Unternehmen in der Schweiz sind über 88 Prozent Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden. Eine eventuelle Pflicht zum «Home-Office» würde in diesen Unternehmen gerade auch im Hinblick auf ihre Strukturen zu einem starken Kostenschub führen. Das sind weitere flüssige Mittel, die man ihnen in Krisenzeiten entzieht. Zudem ist eine solche Organisation im täglichen Betriebsablauf oft nicht möglich. Zum Beispiel: In einem Malerbetrieb erledigt die Mitarbeiterin Malerarbeiten, putzt danach die Werkzeuge im Betrieb, wo sie auch einige Bürotätigkeiten ausübt. Hier eine «Home-Office» Pflicht einzuführen zu wollen, ist schlicht falsch und realitätsfremd.
Unabhängig von der Grösse der betroffenen Unternehmen hat der sgv aber auch generelle Bedenken. So werden im Falle eines «Home-Office-Zwangs» die Kosten einseitig dem Arbeitgebenden überwälzt, was einen hohen Kostenschub auslöst. Darüber hinaus betrifft die Einführung einer materiellen Pflicht zu «Home-Office» die materielle Gesetzesstufe. Entsprechend kann sie nicht über den Verordnungsweg eingeführt werden, sondern bedarf eines Beschlusses des Parlaments.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ersucht deshalb den Bundesrat dringlich, von einem solchen Entscheid grundsätzlich Abstand zu nehmen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die Schutzkonzepte – auch nach Aussage des Bundesrates – in den Betrieben funktionieren. (sgv/mc/ps)