sgv lehnt «überbordende Regulierungen» im Datenschutzgesetz ab

sgv lehnt «überbordende Regulierungen» im Datenschutzgesetz ab
sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv:

Bern – Der sgv lehnt überbordende Regulierungen im Datenschutzgesetz (DSG) ab. Die heute vom Bundesrat verabschiedete Botschaft beinhaltet Informations- und Handlungspflichten für Unternehmen, die für KMU viele bürokratische Umtriebe bringen werden. Eine Stärkung der Stellung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ist aus Sicht des sgv nicht angezeigt. Auch schiessen angedrohte Bussen von bis zu 250’000 Franken oder bis zu drei Jahre Freiheitsentzug weit übers Ziel hinaus.

Die Revision des Datenschutzgesetzes ist ein einseitiger und unverhältnismässiger Ausbau von Dokumentations- und Meldepflichten auf Kosten der Schweizer Unternehmen. Neu müssen Unter­nehmen, die Daten erheben, die betroffenen Personen über die Erhebung jeder Art von Daten infor­mieren. Weiter müssen Unternehmen beispielsweise bereits im Planungsstadium eines Projekts die Vorgaben des Datenschutzes berücksichtigen. Auch sollen sie Datenschutz-Folgeabschätzungen er­stellen und Verletzungen des Datenschutzes oder Datenverlust aktiv an den Eidgenössischen Daten­schutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB) liefern. Dies führt zu einer überschiessenden Informa­tionsflut, welche die betroffenen Personen überrollen anstatt schützen wird. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Dokumentations- und Meldepflichten ab.

Kein Swiss Finish
Der Revisionsentwurf des Bundesrates orientiert sich praktisch ausschliesslich an den potentiellen Risiken für die betroffenen Personen. Die Interessen der Wirtschaft und insbesondere der KMU spie­len keine Rolle. Zu weitgehende, nicht praktikable Bestimmungen finden nicht nur keine Akzeptanz, sie schwächen die Schweizer KMU. Immerhin will der Bundesrat – im Gegensatz zur Vernehm- lassungsvorlage – auf zahlreiche Swiss Finish Regulierungen verzichten und sich auf die Angleichung ans europäische Datenschutzrecht konzentrieren. Im Einzelnen gilt es zu prüfen, ob die Botschaft dem tatsächlich entspricht. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb das Datenschutzgesetz über das Datenschutzniveau der EU hinausgehen soll. Zusätzliche Regulierungen würden die Konkurrenz- fähigkeit der Unternehmen in der Schweiz nur behindern.

Stärkung des EDÖB nicht nötig
Neu soll der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen, bei Bedarf vorsorgliche Massnahmen veran­lassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen können. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt eine Stärkung der Stellung des EDÖB ab. Im Sinne einer Dienstleistung soll er wie bisher gegenüber Unternehmen Empfehlungen abgeben können.

Völlig überrissene Sanktionen
Die vom Bundesrat beantragten Strafverschärfungen wie Bussen bis zu 250’000.- oder Freiheitsent­zug bis 3 Jahre für Widerhandlungen schiessen weit übers Ziel eines vernünftigen Sanktionssystems hinaus. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes darf nicht zu einer Kriminalisierung der Unter- nehmen bzw. verantwortlichen Privatpersonen führen. (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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