sgv: Lohnungleichheit rückläufig und im Gewerbe unterdurchschnittlich

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes zu den neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik zur Lohnungleichheit in der Schweiz: «Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind tendenziell rückläufig. Fast 60% der Unterschiede sind erklärbar, wie das Bundesamt für Statistik feststellt. Die Zahlen zeigen auch, dass die Lohnunterschiede in gewerblichen Branchen tiefer sind als im Durchschnitt. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv drängen sich keine regulierenden Massnahmen auf.

Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind zwischen 2012 und 2016 von 21,3% auf 19,6% zurückgegangen. Dies ist das Fazit der jüngsten Lohnumfrage des Bundesamtes für Statistik BFS. 42,9% dieser Lohnunterschiede sind gemäss den Ergebnissen des BFS unerklärt. Zu mehr als die Hälfte sind die unterschiedlichen Löhne auf strukturelle Faktoren wie das Bildungsniveau, die Anzahl Dienstjahre oder Ausübung einer Führungsfunktion zurückzuführen. Die Erhebung des BFS stellt zudem fest, dass die Lohnunterschiede in den gewerblichen Branchen tiefer sind als im Durchschnitt.

Zwar ist immer noch ein Teil der Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern statistisch nicht erklärt. Von einer «systematischen Diskriminierung» zu sprechen, ist aber fehl am Platz. Massnahmen, wie die in der vergangenen Wintersession beschlossenen Lohnkontrollen bringen den betroffenen Unternehmen ausser bürokratischen Umtrieben und Mehrkosten nichts. Lohngleichheit ist in der Bundesverfassung verankert. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht zu dieser Verfassungsnorm, lehnt aber weitere Regulierungen ab.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es nicht eine Frage der Diskriminierung, sondern schlicht eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen. Diskriminierung ist ineffizient und wird vom Markt sanktioniert. Die Folgen sind hohe Fluktuation und Rekrutierungskosten. In den nächsten Jahren werden mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen als neu in den Arbeitsmarkt eintreten.

Die Arbeits- und insbesondere die Fachkräfteknappheit nehmen zu. Zusätzlich gilt seit 1. Juli 2018 die Stellenmeldepflicht. Die Position der Arbeitnehmenden wird sich dadurch tendenziell verbessern. Verstösse gegen die Lohngleichheit können vor Gericht eingeklagt werden. Zudem gelten im öffentlichen Beschaffungswesen Lohngleichheitsdeklarationspflichten. Aus diesen Gründen drängen sich keine zusätzlichen bürokratischen und kostentreibenden Massnahmen auf.» (sgv/mc)

Schweiz. Gewerbeverband

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