sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verurteilt den Entscheid des Bundesrates scharf, dass die SRG neu auch Texte ohne Bezug zu Radio- und Fernsehsendungen veröffentlichen darf. Mit diesem Ausbau des staatlichen Medienangebots werden private Medien benachteiligt. Indem der Entscheid neue Finanzierungsquellen für die SRG öffnet, stellt er das Gebührensystem der Billag in Frage.
Online-Angebote gehören zu den Kernaktivitäten privater Verlage. Mit seinem gestrigen Entscheid öffnet der Bundesrat neu auch der mit Zwangsgebühren alimentierten SRG das Internet. Damit wird der Umfang des Service Public erweitert, ohne dass darüber eine vertiefte Diskussion unter Einbezug der Wirtschaft geführt worden wäre, wie sie der sgv im Herbst 2012 gefordert hatte. Eine solche ist jedoch zwingend nötig, damit geklärt werden kann, welche Leistungen in welchem Umfang und zu welchen Kosten als „Service Public“ mit Gebühren finanziert werden sollen.
Mit den neuen publizistischen Freiheiten der SRG stellt der Bundesrat das Gebührensystem der Billag in Frage. Der sgv erwartet, dass das Modell der Billaggebühren grundsätzlich überprüft wird und dass – wie vom Parlament beschlossen – insbesondere Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeitende von dieser Mediensteuer befreit werden. (sgv/mc)