sgv: Praxistaugliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Bild: sgv)
Bern – In seiner heutigen Vernehmlassungsantwort zum Zweitwohnungsgesetz verlangt der Schweizerische Gewerbeverband sgv eine verhältnismässige und praxistaugliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie muss respektiert werden. Dem Schutz des altrechtlichen Bestands an Wohnungen und Gebäuden ist höchste Priorität einzuräumen.
Die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Zweitwohnungsinitiative trifft insbesondere Berg- und Tourismusgebiete hart. Es muss mit einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen und einem Rückgang der Bauinvestitionen gerechnet werden. Bei einer allzu rigiden Umsetzung des neuen Verfassungsartikels droht die Schweiz in eine prosperierende A-Schweiz mit Wachstum und Fortschritt im Mittelland und eine zu Naturreservaten degradierte B-Schweiz in ländlichen und peripheren Räumen geteilt zu werden, wo vor allem geschützt wird, jedoch nicht mehr genutzt werden darf.
Pragmatische Grundlage
Für den sgv als grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft stellt die Vernehmlassungsvorlage eine pragmatische Grundlage für die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 75b dar. Die Initianten sind daran zu erinnern, dass es nur darum geht, den Bau neuer kalter Betten zu verhindern, nicht aber die Erstellung von gut ausgelasteten neuen Wohnungen, sei es zur Erst- oder zur Zweitbenutzung.
Der sgv wird sich allen Massnahmen widersetzen, welche die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Berg- und Tourismusregionen einschränken. Denn wenn wir Teilen der Schweiz die wirtschaftliche Entwicklung verwehren, muss das zunehmende regionale Gefälle umso stärker über den Finanzausgleich und regional- oder sozialpolitische Massnahmen aufgefangen werden. (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.