sgv: Scharfe Kritik am Entwurf des neuen Weiterbildungsgesetzes

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – In seiner Vernehmlassung zum neuen Weiterbildungsgesetz stellt der Schweizerische Gewerbeverband sgv zwei gravierende Mängel fest: Die höhere Berufsbildung wird einmal mehr geschwächt und die massgeblich beteiligte Wirtschaft hat fast nichts zu sagen.

Seit 2006 hat der Bund den Verfassungsauftrag, in der Weiterbildung Regelungen aufzustellen. Der sgv, der als Dachverband der KMU eine führende Rolle im Bereich der beruflichen Grund- und Weiterbildung spielt, befürwortet deshalb grundsätzlich ein Rahmengesetz. Er lehnt aber die vorgeschlagenen Begriffsklärungen zwischen formaler, nicht-formaler und informeller Bildung entschieden ab. Damit wird die höhere Berufsbildung einmal mehr massiv geschwächt.

Die Revisionsvorlage bezeichnet nämlich die Vorbereitungskurse für Berufs- und höhere Fachprüfungen als nicht-formale Bildung, womit sie nicht mehr unterstützungswürdig wären. Der Bundesrat verweist darauf, dass diese Problematik in einem weiteren Gesetz geregelt werden sollte. Damit stiehlt er sich aus der Verantwortung und beweist, dass ihm eine schnelle Lösung nicht wichtig ist, obwohl die KMU-Wirtschaft dies seit Jahren mit Nachdruck fordert, befindet der sgv.

Eine weitere herbe Enttäuschung für den sgv stellt die Tatsache dar, dass der Gesetzesentwurf die Organisationen der Arbeitswelt – also auch die Wirtschaftsdach- und Berufsverbände – kaum einbezieht. Damit wird die Realität des Weiterbildungsmarktes verdrängt, der zum grössten Teil privat organisiert ist. Der sgv verlangt, dass der Entwurf zwingend in diesen Punkten überarbeitet wird. Mit der Unterstützung der Nachholbildung und der Bekämpfung des Analphabetismus kann sich der Gewerbeverband hingegen einverstanden erklären.

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