sgv: Senkung des EO-Beitragssatzes eine willkommene Entlastung der Wirtschaft
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Stellungnahmen des Schweizerischen Gewerbeverbandes: «Freudige Kunde aus dem Bundeshaus: Unsere Landesregierung trägt der guten Finanzlage der Erwerbsersatzordnung (EO) Rechnung und senkt den Beitragssatz auf Anfang 2016 auf 0,45%. Für die nach wie vor unter dem starken Franken leidende Wirtschaft ist dies eine hochwillkommene Entlastung. Klar ist damit auch, dass es keinen finanziellen Spielraum mehr gibt für neue Leistungen wie Vaterschafts- oder Adoptionsurlaube.
Zur Finanzierung der Mutterschaftsversicherung wurde der EO-Beitragssatz auf Anfang 2011 von 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Die erzielten Mehreinnahmen übertrafen die notwendigen Ausgaben deutlich, was die EO-Kassen füllte. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv ist es daher folgerichtig, dass der Bundesrat die EO-Lohnprozente wieder senkt. Dies freut die KMU-Wirtschaft, der in einem harten wirtschaftlichen Umfeld etwas mehr Luft gewährt wird. Bei dieser einen Korrektur darf es aber nicht bleiben. Der sgv verlangt weitere mutige Schritte des Bundesrats, insbesondere zum Abbau der viel zu hohen Regulierungskosten.
Mit der Senkung des EO-Beitragssatzes werden sich Einnahmen und Ausgaben in Zukunft in etwa die Waage halten. Damit die EO nicht wieder rote Zahlen schreiben muss, verlangt der sgv vom Parlament einen konsequenten Verzicht auf neue oder höhere Leistungen. Der finanzielle Spielraum für Vaterschafts- und Adoptionsurlaube ist definitiv nicht mehr vorhanden. Wichtig ist auch, dass die heute beschlossene Entlastung der Konsumenten und der Wirtschaft nicht schon bald in eine signifikante Mehrbelastung umgewandelt wird. Die tieferen EO-Lohnbeiträge dürfen nicht zum Anlass genommen werden, im Rahmen der Altersvorsorge 2020 höhere Lohnprozente für die AHV einzufordern. Einem solchen Ansinnen würde sich der sgv in aller Konsequenz widersetzen.»
Änderung des Steueramtshilfegesetzes zum Zweiten
«Der sgv lehnt die Änderung des Steueramtshilfegesetzes erneut ab. Der Bundesrat unternimmt einen neuen Anlauf zur Revision des Steueramtshilfegesetzes. Die neue Vernehmlassungsvorlage erinnert über weite Strecken an die Vernehmlassung von 2013, die vom sgv entschieden abgelehnt wurde. Diese Revision erlaubt die Klärung der Rechtslage bei gleichzeitiger Berücksichtigung der aus der Entwicklung des internationalen Umfeldes resultierenden Anforderungen. Die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten würde damit gelockert und ein Eintreten auf Gesuche eines ausländischen Staates möglich, der gestohlene Daten im Rahmen einer ordentlichen Amtshilfe oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat.
Der sgv lehnt die Änderung ab, da diese unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten problematisch und lediglich politisch motiviert ist. Ob die gestohlenen Daten aktiv oder passiv erworben worden sind, darf keine Rolle spielen. Gestohlene Daten bleiben gestohlene Daten und verletzen in jedem Fall den Grundsatz von Treu und Glauben.»
Willkommene Stärkung der Berufsbildung: plus 100 Mio. Franken nötig
«Absolventen der vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Berufs- und höher Fachprüfungen sollen künftig finanziell stärker unterstützt werden. Das ist das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert das Parlament auf, die Vorlage so zu verabschieden. Damit genügend Wirkung erzielt werden kann, muss der Bundesrat den Betrag über die BFI-Botschaft jährlich um 100 Millionen Franken aufstocken.
Die geplante Einführung einer Bundesfinanzierung für die Vorbereitungskurse der höheren Berufsbildung wird in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst. Das teilt der Bundesrat heute in einem Communiqué mit. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert seit langem eine stärkere finanzielle Unterstützung der Absolventinnen und Absolventen von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen. Entsprechend froh ist er über das positive Resultat der Vernehmlassung.
Um die höhere Berufsbildung entscheidend zu stärken, ist eine Zusatzfinanzierung der Vorkurse von jährlich 100 Millionen Franken zwingend nötig. Der Bundesrat muss nun beweisen, dass es ihm wirklich ernst ist und die Mittel in der BFI-Botschaft in entsprechender Höhe ansetzen. Diese zusätzlichen Mittel dürfen nicht zu Kürzungen bei den übrigen Berufsbildungskrediten führen. Die Berufsbildung und die Höhere Berufsbildung sind entscheidende Hebel, um wirkungsvoll gegen den Fachkräftemangel vorzugehen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu stärken.» (sgv/mc)