Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv:
Bern – Es sind die grossen Unternehmen, die von steuerlichen Sonderrechten profitieren sowie die Kantone, die rasch eine Steuervorlage 17 SV17 benötigen. Die SV17 braucht es nicht wegen der KMU. Und trotzdem sollen nach dem Willen des Bundesrates die KMU die Zeche bezahlen. Mit einer höheren Teilbesteuerung der Dividenden sowie mit höheren Kinderzulagen sollen die KMU die Reform finanzieren. Der sgv lehnt die Massnahmen zur Gegenfinanzierung der SV17, die auf dem Rücken der KMU erfolgen, kategorisch ab. Die Steuerautonomie der Kantone muss gewahrt werden.
Die SV17 ist nach wie vor eine komplexe Reform, die primär für Gesellschaften gemacht ist, die von steuerlichen Sonderregelungen profitieren. Daher sollten die Nebenwirkungen der in diesem Paket beschlossenen steuerlichen Massnahmen und Massnahmen der Gegenfinanzierung, das heisst die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden und die Erhöhung der Familienzulagen, die KMU nicht benachteiligen. Doch genau das sind die Auswirkungen. Die KMU und mit ihnen der Mittelstand sollen diese Reform bezahlen.
Mit dem Argument, der ganze Wirtschaftsstandort Schweiz nehme Schaden, sollen KMU die Last praktisch alleine tragen. Die SV17 greift mit der Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden die Errungenschaften der USR II an. Dadurch werden in erster Linie Unternehmensinhaber oder Aktionäre von KMU und Familienunternehmen benachteiligt. Der sgv lehnt die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene dezidiert ab.
Absage an Erhöhung der Familienzulagen
Die Erhöhung der Familienzulagen um 30 Franken ist die zweite Massnahme der Gegenfinanzierung der SV17, die sich in Form höherer Arbeitskosten direkt auf alle KMU auswirkt. Diese Massnahmen fallen unter die Sozialpolitik, nicht unter die Steuerpolitik. Der sgv lehnt die Erhöhung der Familienzulagen ebenso ab. Die Unternehmenssteuerreform III wurde abgelehnt, weil der Mittelstand zu stark belastet wurde. In der jetzigen Form ist die SV17 in erster Linie eine einzige Belastung des Mittelstandes und der KMU und respektiert den Volkswillen nicht.
Die Kantone müssen die SV17 flexibel umsetzen können. Die finanzielle und steuerliche Autonomie der Kantone muss gewahrt bleiben. Auch in dieser Hinsicht ist die SV17 ungenügend. Sie kann weder direkt noch indirekt eine materielle Angleichung der Teilbesteuerung von Dividenden fordern oder die Patentbox in allen Kantonen vorschreiben, ohne die Steuerautonomie der Kantone stark zu beeinträchtigen. Es ist essentiell, dass die Kantone die fiskalischen Massnahmen (Patentbox, Abzug für sichere Finanzierung usw.) entsprechend ihren kantonalen Besonderheiten frei wählen können. (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.