Bern – Dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) ist das heutige Arbeitsrecht teilweise zu starr. Er will die Arbeits- und Ruhezeiten lockern und die Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden pro Woche erhöhen. Für Gewerkschaften ist das ein Frontalangriff auf den Arbeitnehmerschutz.
Das heutige Arbeitsgesetz sei nicht mehr zeitgemäss, sondern es atme noch den Geist der Industrialisierung aus dem letzten Jahrtausend, sagte sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler am Dienstag vor Medien in Bern. Die zu starren Arbeitszeiten würden sich an einem überholten Fabrikbild orientieren.
Tatsächlich arbeiten heute drei Viertel der Erwerbstätigen in der Schweiz nicht in der Fabrik, sondern im Dienstleistungssektor. Und im Zuge der Digitalisierung sind die Angestellten auch nicht mehr an den Arbeitsplatz in der Firma gebunden. Dafür bringt gerade die Digitalisierung neue Herausforderung mit sich.
Um diese bewältigen zu können, sei mehr Flexibilität nötig, findet der sgv. Er fordert deshalb den Abbau «unnötiger Regulierungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten, bei den Pausenvorgaben oder bei den Höchstarbeitszeiten.» Unter anderem soll die Höchstarbeitszeit von 45 auf 50 Stunden pro Woche erhöht werden.
Treuhand und Bau
Als Beispiele für Branchen, die von einer Flexibilisierung profitieren würden, nannten die sgv-Vertreter am Dienstag unter anderem die Bau- und die Treuhand-Branche.
Den Treuhändern und Treuhänderinnen käme laut Treuhandsuisse-Präsidentin Daniela Schneeberger besonders die Anhebung der Höchstarbeitszeit zugute. «Wir müssen über den Jahreswechsel und im Frühjahr länger arbeiten können, wenn beispielsweise mit den Jahresabschlüssen und den Steuererklärungen regelmässig viel Arbeit da ist», sagte sie. In den Sommermonaten nehme das Arbeitsvolumen dafür wieder ab.
Auch die Baubranche sieht sich beim Arbeitsvolumen grossen saisonalen Schwankungen ausgesetzt. In touristischen Gebieten etwa könne während der Hauptsaison kaum mehr gebaut werden, sagte Gian-Luca Lardi, Präsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes. Die Bauunternehmer müssten vermehrt in der Nebensaison arbeiten, «dafür umso schneller».
Er sei deshalb überzeugt, dass die Einführung eines praxistauglichen Jahresarbeitszeitmodells die richtige Antwort auf diese Herausforderungen sei, sagte Lardi vor den Medien. «Wir müssen uns von alten Zöpfen verabschieden».
Angriff auf Arbeitnehmerschutz
Die Gewerkschaften kritisierten die sgv-Vorschläge umgehend. Die geltenden Regulierungen seien nicht veraltet, sondern übten eine Schutzfunktion aus, schrieb etwa die Unia. Unter dem Deckmantel der «Modernisierung» greife der Gewerbeverband grundlegende gesetzliche Schutzmassnahmen an.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse sehen in den Forderungen einen einseitigen «Angriff auf den Arbeitnehmerschutz». Die Schweiz habe schon heute die längsten Arbeitszeiten in ganz Europa, erklären sie. Viele Arbeitnehmende seien einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt, Stress und Burnouts hätten in den letzten Jahren stark zugenommen.
Schmerzgrenze nicht überschreiten
Travail.Suisse zeigte sich bereit, über das Arbeitsgesetz zu sprechen – unter der Voraussetzung, dass die Schmerzgrenze für die Arbeitnehmenden dabei nicht überschritten werde. Arbeitszeiten dürften nicht weiter erhöht und die Arbeitszeiterfassung nicht weiter abgebaut werden, hält der Verband fest.
Anstelle das Arbeitsgesetz Stück für Stück weiter auszuhöhlen, brauche es Schutzmassnahmen, die den neuen Arbeitsformen wie Home-offece oder Clickworkig angepasst seien, forderte ihrerseits die Unia. (awp/mc/ps)