sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: FDP)
Bern – Die heute vom Bundesrat präsentierten Ergebnisse aus der Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III sind klar. Die Einführung einer neuen Kapitalgewinnsteuer ist vom Tisch. Der sgv fordert, dass auch die Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden fallen gelassen wird. Denn die KMU dürfen nicht den Preis für teure Kompensationsmassnahmen zahlen.
Die Unternehmenssteuerreform ist eine Chance für den Wirtschaftsstandort Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb. Für den sgv als grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist es jedoch zentral, dass nicht die KMU den Preis für Steuerausfälle zahlen sollen. Er begrüsst es deshalb ausdrücklich, dass die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer in der Vernehmlassung klar abgelehnt und vom Bundesrat nicht mehr vorgeschlagen werden wird. Nach wie vor drohen den KMU jedoch gewichtige Nachteile, sollte der Bundesrat an der Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden festhalten wollen. Der sgv ist nicht bereits, dass die Reform auf dem Buckel der KMU umgesetzt wird. Die geltende Teilbesteuerung der Dividenden ist beizubehalten.
Positiv bewertet der sgv die Signale der zuständigen Bundesrätin, dass die Kantone mit Instrumenten wie der Lizenzbox mehr Handlungsspielraum erhalten. Dadurch können die Kantone für die betroffenen Unternehmen international akzeptierte Lösungen zu finden. Die kantonale Steuerhoheit darf durch die Unternehmenssteuerreform nicht tangiert werden. Auch dem Vorschlag, Investitionen in Forschung und Innovation von den Steuern abziehen zu können, steht der sgv grundsätzlich positiv gegenüber. (sgv)