sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Die Unternehmenssteuerreform III ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist es aber ausgeschlossen, dass die KMU mit einer neue Kapitalgewinnsteuer oder der Wiedereinführung von Doppelbesteuerungen den Preis für Steuerausfälle zahlen sollen. Der sgv kann die Vorlage nur unterstützen, wenn die Reform nicht auf Kosten der KMU geht.
Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft sieht in der Unternehmenssteuerreform III eine grosse Chance, den Wirtschaftsstandort Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb entscheidend zu stärken. Die Reform geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Diese positive Grundhaltung kippt aber rasch in klare Ablehnung, wenn sie mit teuren Kompensationsmassnahmen wie einer neuen Kapitalgewinnsteuer oder der Wiedereinführung von Doppelbesteuerungen auf dem Buckel der KMU finanziert werden soll. Der sgv stimmt der Vorlage nur dann zu, wenn diese Punkte aus der Reform ausgeklammert werden.
Kantonale Steuerhoheit nicht schwächen
Die Unternehmenssteuerreform gibt einigen Kantonen mit Instrumenten wie der Lizenzbox Möglichkeiten, für die bei ihnen betroffenen Unternehmen international akzeptierte Lösungen zu finden. Andere Instrumente wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer oder die Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven sind technisch sehr komplex, so dass an ihrer Wirkung in der Realität gezweifelt werden muss. Auch darf die Reform nicht dazu führen, dass die kantonale Steuerhoheit geschwächt wird. (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.