Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv. (Foto: sgv)
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die nun vorliegende Verordnung zur Umsetzung der Volksinitiative gegen die Abzockerei. Diese respektiert den Volkswillen und stärkt die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre. Die von der Vergütungsproblematik kaum betroffenen KMU werden zu Recht nicht unnötig belastet.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung zur Umsetzung der Minder-Initiative wird sowohl der Volkswille umgesetzt als auch die Wirtschaftsfreundlichkeit des Schweizer Rechtssystems berücksichtigt. Dass die neuen Regeln nur für börsenkotierte Unternehmen gelten, ist für den sgv als grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft speziell wichtig. In den KMU gibt es keine überzogene Managergehälter oder «Abzocke», weshalb es hier auch keine zusätzlichen Regulierungen braucht.
Gelungene Abwägung
Der Verordnungsentwurf ist eine gelungene Abwägung. Einerseits setzt er den Volkswillen nahe am Verfassungstext und damit an der Initiative um, andererseits lässt er die bewährte Flexibilität des Schweizer Systems spielen. Beispiele dafür sind die verschiedenen Lösungen, welche Aktionärinnen und Aktionären in der Generalversammlung bezüglich der Vergütungspraxis zur Auswahl stehen. Ein weiteres Beispiel ist die Vereinfachung der Entscheidungsfindung für Pensionskassen.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt deshalb den Verordnungsentwurf und bringt einige Vorschläge zu seiner Präzisierung ein. Es ist erfreulich und richtig, dass KMU nicht zusätzlich reguliert werden, denn überzogene Gehälter und Boni für Manager sind für sie systemfremd. (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen