Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv. (Foto: sgv)
Bern – Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) will die heute gültige Fassung von Art. 5 im Kartellgesetz unverändert lassen und damit die gerade für die KMU-Wirtschaft wichtigen Kooperationen weiterhin zulassen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist über diesen Entscheid erfreut, mit dem sich die WAK zum funktionierenden Wettbewerb und zum heutigen Gesetz mit Biss bekennt.
Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission hat sich gegen den Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen, der mit dem sogenannten „Teilkartellverbot“ Kooperationen zwischen Unternehmen pauschalisierend verbieten wollte. Auch die Beweislastumkehr, bei der die Firmen neu hätten nachweisen müssen, dass ihre Kooperationen nicht wettbewerbsverzerrend sind, hat die WAK gestrichen.
Gigantischer Kostentreiber fällt weg
Mit dem Entscheid der WAK fällt ein gigantischer Treiber von Regulierungskosten, der sich zum Nachteil aller KMU auswirken würde, aus der Vorlage heraus. Stattdessen will die Kommissionsmehrheit auf das geltende Recht und die bereits entwickelte Praxis aufbauen, bei der die Weko Verdachtsfälle auf ihre wirtschaftliche Auswirkung hin untersucht. Mit dem heutigen wirksamen Recht wurden insgesamt Bussen in der Höhe von CHF 760 Mio. gegen 120 Unternehmen verfügt. Die WAK spricht sich für die Beibehaltung dieser wirksamen Praxis aus.
Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft sagt der sgv sagt ja zum Wettbewerb und deshalb auch ja zu flexiblen und marktwirtschaftlichen Lösungen im heutigen Kartellgesetz. Damit sich die bewährte Praxis weiter etablieren kann, muss das heutige Recht unbedingt beibehalten werden. (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.