sgv zum Kartellgesetz: Zickzack-Kurs bringt Unsicherheit
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Mit der vom Bundesrat beabsichtigten Abkehr von den bisherigen Prinzipien im Kartellrecht würden Unternehmen zukünftig beweisen müssen, dass sie keine Preis- und Marktabsprachen untereinander tätigen. «Das so durch die Hintertüre eingeführte Kartellverbot widerspricht der Bundesverfassung und verursacht zusätzliche Regulierungskosten. Und vor allem: der Bundesrat ändert ein Gesetz, das zur Zufriedenheit aller funktioniert!», schreibt der Schweizerische Gewerbeverband sgv in einer Stellungnahme vom Montag.
Heute geht die Vernehmlassungsfrist für die Änderung des Artikels 5 im Kartellgesetz zu Ende. Die beabsichtigte Änderung kehrt die Beweislast zu Ungunsten der Unternehmen um und gibt der Wettbewerbskommission (WEKO) mehr Rechte. Nach der Gesetzesänderung sollte die WEKO imstande sein, besser als der Markt zu wissen, was effizient ist und was nicht. Das Brisante ist: noch in der ersten Jahreshälfte wollte der Bundesrat den gleichen Artikel lockern!
sgv für Wettbewerb und Verwaltungsökonomie
Der sgv lehnt diese Änderung in aller Entschiedenheit ab. Der grösste Wirtschaftsdachverband der Schweiz ist für Wettbewerb und Verwaltungsökonomie. Das bestehende Kartellgesetz funktioniert sehr gut und daher besteht auch kein Handlungsbedarf, dieses zu ändern. Darüber hinaus schafft der stetige Meinungswandel Rechtsunsicherheit: Was vor einem halben Jahr noch als zu strikt empfunden wurde, kann nicht plötzlich zu lasch sein. Die Märkte brauchen für einen funktionierenden Wettbewerb Sicherheit bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der sgv setzt sich weiterhin für eine wettbewerbsorientierte Marktordnung ein, die Rechtssicherheit gewährleistet und möglichst wenig Deregulierungskosten verursacht. (sgv/mc/ps)