sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Der Vorschlag des Bundesrates zur neuen Mediensteuer missachtet den Willen des Parlamentes. Die Schwelle von 500‘000 Franken Jahresumsatz für die Gebührenpflicht ist willkürlich angesetzt und nicht nachvollziehbar. Einmal mehr versucht das UVEK, mehr Steuern einzutreiben. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese krasse Diskriminierung der KMU scharf ab.
National- und Ständerat haben 2011 den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht für Radio und Fernsehen zu erarbeiten und Vorschläge für Ausnahmen von der Gebührenpflicht zu unterbreiten. Der Auftrag beinhaltet die Befreiung von kleinen Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieben, um unzumutbare Doppelbelastungen zu vermeiden.
Schwelle von 500‘000 Franken nicht nachvollziehbar
Die vom Bundesrat gewählte Schwelle von 500‘000 Franken ist willkürlich angesetzt und nicht nachvollziehbar. Sie schliesst lediglich Kleinstbetriebe von bis zu ca. 3 Angestellten aus. Befremdend ist, dass das UVEK nicht einmal die Definition des Bundesamtes für Statistik für den Begriff „kleine Betriebe“ anwendet. Würden Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden von der beantragten Mediensteuer ausgenommen, entspräche dies etwa 97 Prozent aller Betriebe in der Schweiz.
Mit der – über die Mehrwertsteuer ermittelten – Umsatzgrenze von 500‘000 Franken würden geschätzte 140‘000 Betriebe gebührenpflichtig. Die bisherige Radio –und Fernseh-Gebühr wird in eine Mediensteuer für Betriebe umgewandelt, was KMU diskriminiert. Der sgv lehnt die neue Mediensteuer ab und wird sie vehement bekämpfen. (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1
Als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.