sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv bedauert den Entscheid des Nationalrates, eine Solidarhaftung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe einzuführen, bei welcher der Erstunternehmer solidarisch für die gesamte Subunternehmerkette haftet. Eine solche Massnahme würde einen erheblichen administrativen Mehraufwand nach sich ziehen. Der sgv verlangt praktikable Lösungen im Rahmen des Vollzugs.
Der Nationalrat folgt dem Ständerat und spricht sich für eine Kettenhaftung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe aus. Der Entscheid wurde innert kürzester Zeit ohne ordentliche Vernehmlassung und vertiefte Experten-Hearings übers Knie gebrochen.
«Massiver Eingriff in Vertragsfreiheit»
Der sgv lehnt eine solche Kettenhaftung ab. Dies würde nämlich bedeuten, dass der Erstunternehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei jeder zusätzlichen Weitervergabe erneut überprüfen müsste, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Damit verbunden wären ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand und unkontrollierbare Risiken, die nicht zumutbar sind. Eine derartige Massnahme wäre ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit. Zudem dürfte sich die Solidarhaftung in der Praxis als KMU-feindlich erweisen, weil grosse Firmen aufgrund des Haftungsrisikos vermehrt Unteraufträge selber ausführen würden. Die KMU kämen als Subunternehmer entsprechend weniger zum Zuge.
Der sgv steht zu den geltenden flankierenden Massnahmen. Sie sind dazu da, Missbräuche zu bekämpfen – nicht aber, um den Arbeitsmarkt stärker zu regulieren. Um die gravierenden Umsetzungsprobleme und den bürokratischen Aufwand der Solidarhaftung zu vermeiden, verlangt der sgv praktikable Lösungen im Rahmen des Vollzugs. (sgv/mc)