Zürich – Die Städte Zürich und Winterthur wollen Selbständige und Inhaber von Kleinstunternehmen vor der Sozialhilfe bewahren: Sie bieten Nothilfe für die Zeit, bis das Geld von Bund und Kanton kommt.
Bis das Geld von Bund und Kanton bei den Betroffenen ankommt, kann es Mitte oder Ende April werden. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, können Selbständige und Kleinstunternehmen ab sofort bis zum 4. April einen Antrag auf Nothilfe der Stadt Zürich stellen.
Wie die Stadt am Freitag mitteilte, sind erste Auszahlungen dann bereits Mitte nächster Woche möglich. Ausgezahlt wird eine vorerst einmalige Pauschale von 2500 Franken pro Gesuch.
Verschiedene Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nothilfe ist aber, dass mit dem selbständigen Erwerb ein Jahreseinkommen von mindestens 25’000 Franken erzielt wurde und dass keine anderen Einkommen oder liquide Vermögenswerte in namhafter Höhe vorhanden sind.
Insgesamt stellt die Stadt 15 Millionen Franken für diese Nothilfe bereit. Vier Millionen kommen aus der ZKB-Jubiliäumsdividende, 11 Millionen bewilligte der Stadtrat als Objektkredit.
In der Stadt Zürich gibt es rund 30’000 Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer. Ein grosser Teil von ihnen ist aktuell direkt oder indirekt von der Corona-Pandemie betroffen.
Winterthur zahlt bis zu zwei Monatsumsätze
Auch die Stadt Winterthur will Verhindern, dass Selbständige in die Sozialhilfe abrutschen. Sie bietet ab sofort eine Nothilfe von bis zu zwei durchschnittlichen Monatsumsätze, wie die Stadt am Freitag mitteilte. Der Stadtrat bewilligte dafür einen Kredit von 5 Millionen Franken, davon kommen 1,1 Millionen vom Kanton. (awp/mc/pg)