Steiner AG: La Colline wird gebaut
Basel / Zürich – Die Steiner AG freut sich, dass das Immobilienprojekt «La Colline» in Arlesheim mit dem positiven Urteil des Bundesgerichts zur erteilten Baubewilligung fortgesetzt und fertiggestellt werden kann.
Mit seinem Entscheid stärkt das Bundesgericht den Grundsatz, dass sich ein Bauherr auf eine rechtskräftig erteilte Baubewilligung verlassen darf. Eine Relativierung dieses Grundsatzes wäre im vorliegenden Fall umso gravierender gewesen, als die Baubewilligung letztlich auf einer Volksabstimmung von 2013, zwei Kantonsgerichtsurteilen und einem rechtskräftigen Quartierplan beruht.
Die Bauherrschaft und die Steiner AG halten fest, dass sie sich im Rahmen des mehrjährigen Verfahrens zur rechtskräftigen Erteilung der Baubewilligung an alle verfahrensrechtlichen Regeln gehalten und am 25. Oktober 2019 eine Baubewilligung erwirkt haben, die unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist. Helvetia Nostra, die sich weder im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens noch im vorgelagerten Quartierplanverfahren eingebracht hatte, verlangte nachträglich, dass das Baugrundstück in das Inventar der schützenswerten Naturobjekte aufgenommen und der genehmigte Quartierplan «Uf der Höchi – II» für nichtig erklärt werde. Zudem wollte die Klägerin, dass die in Rechtskraft erwachsene Baubewilligung zu widerrufen sei.
Der Regierungsrat und das Kantonsgericht Basel-Landschaft haben diese Begehren mit stichhaltigen Begründungen abgelehnt. Gegen diesen klaren Entscheid hatte Helvetia Nostra anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und dort im Sinne einer vorsorglichen Massnahme beantragt, dass der Bauherrschaft unter Strafandrohung zu verbieten sei, während der Dauer des Verfahrens Änderungen am Terrain und an der Vegetation vorzunehmen. Das Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen wurde vom Bundesgericht am 5. November 2020 abgewiesen, weshalb die vorübergehend unterbrochenen Bauarbeiten wieder aufgenommen werden konnten.
Steiner setzt sich für den Schutz der Umwelt ein
Die Steiner AG verfügt über mehr als 105 Jahre Erfahrung beim Entwickeln und Realisieren hochwertiger und nachhaltiger Immobilienprojekte. Bei der Überbauung «La Colline» in Arlesheim ist die Steiner AG in Bezug auf den Umwelt- und Naturschutz weit über die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen hinausgegangen.
Während der Bauphase werden auf dem Areal rund um die neuen Gebäude zahlreiche Drainagen und Querungen verlegt. Mit baulichen und technischen Zusatzmassnahmen stellt Steiner zudem sicher, dass ein ausreichender Wasserfluss während der Bauphase gewährleistet ist.
Mehr Natur dank Ausgleichsmassnahmen
Für Steiner stehen nachhaltige Aspekte bei allen Immobilienprojekten im Mittelpunkt. Für die im Minergie-P-Standard realisierte Wohnsiedlung «La Colline» gilt dies ganz besonders, weist sie doch einen hohen Freiflächenanteil auf: Grünflächen nehmen künftig mehr als die Hälfte des gesamten Grundstücks ein. Die Steiner AG hat sich darüber hinaus zur nachhaltigen Aufwertung und Erweiterung des schützenswerten Lebensraums entlang des Schwinbachs verpflichtet. Die Steiner AG setzt auf dem Areal von La Colline Aufwertungsmassnahmen um, die dem Rückgang des Artenbestands entgegenwirken und zur Förderung der Biodiversität beitragen.
Hochwertige Architektur gepaart mit hoher Lebensqualität
Die Überbauung La Colline, welche die Steiner AG im Auftrag der Bauherrschaft realisiert, umfasst fünf Mehrfamilienhäuser mit 29 attraktiven Eigentumswohnungen sowie 16 Reihen-Einfamilienhäuser. Die hochwertige Architektur, bei der ästhetische Holzfassaden eine zentrale Rolle spielen, fügt sich harmonisch in die Umgebung ein und sorgt dafür, dass die Überbauung für das bestehende Einfamilienhausquartier eine Bereicherung sein wird.
Interessentinnen und Interessenten für die Eigentumswohnungen und Reiheneinfamilienhäuser finden auf der Website www.la-colline-arlesheim.ch eine Übersicht über die letzten verfügbaren Einheiten. (Steiner AG/mc/ps)