Steuerstreit: Fahnder dürfen mit gekaufter Daten-CD ermitteln
Koblenz – Die Daten einer vom Staat gekauften Steuer-CD dürfen von Fahndern bei ihren Ermittlungen genutzt werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Montag in Koblenz entschieden. Damit folgten die Koblenzer Richter im Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 in einem vergleichbaren Fall. Der Verfassungsgerichtshof betonte aber auch, Fachgerichte müssten künftig vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen genau schauen, wie der Staat im konkreten Fall an Daten gelangt ist.
Ein Mann aus Trier hatte die Sache vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Gegen ihn war auf Grundlage eines 2013 vom Land Rheinland-Pfalz für rund 4,4 Millionen Euro gekauften Datensatzes ermittelt worden. Steuerfahnder hatten unter anderem seine Wohnung durchsucht. Dagegen wehrte er sich mit einer Verfassungsbeschwerde – letztlich vergeblich.
Recht auf faires Verfahren nicht verletzt
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Lars Brocker, sagte in der Urteilsbegründung, das Recht des Mannes auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden. In verfassungsrechtlicher Hinsicht führe selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres zu einem Verwertungsverbot. In der Gesamtschau müssten stets die Rechte der Beschuldigten sowie die Belange einer «funktionstüchtigen Strafrechtspflege» beachtet werden.
Kein «verlängerter Arm» des Staates
Im Fall der CD aus dem Jahr 2013 habe der Informant die Bankdaten aus «eigenem Antrieb» beschafft, sagte Brocker. Er sei insofern nicht als «verlängerter Arm» des Staates anzusehen. Falls der Staat allerdings noch erheblich mehr solcher CDs ankaufe, könne es soweit kommen, dass er damit einen Anreiz schaffe, sich illegal Daten zu besorgen. Brocker sagte, für den Kauf solcher CDs gebe es eine unklare Rechtslage. «Der Gesetzgeber könnte hier für Klarheit sorgen.» Dies sei im Interesse der Finanzbeamten.
In einem vergleichbaren Fall hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2010 betont, es komme nicht darauf an, ob der Kauf ursprünglich rechtmässig gewesen sei. Seinerzeit ging es um eine CD mit Daten der Liechtensteiner LGT-Bank, die der Bundesnachrichtendienst gekauft und Steuerfahndern zur Verfügung gestellt hatte. (awp/mc/upd/ps)