Zürich – Im Ringen um eine Lösung des Steuerstreits mit den USA laufen gemäss Presseberichten vom Wochenende Verhandlungen um Detailfragen. So wollen die betroffenen Banken gemäss Radio SRF bei der Erstellung der «Abschleicherlisten» nun Wirtschaftsprüfungsfirmen einbeziehen. Bei der folgenschweren Einteilung der Schweizer Banken in verschiedene Gruppen werden laut der «Neuen Zürcher Zeitung» noch genaue Vorgaben erstellt.
Nach dem Befinden der betroffenen Schweizer Institute kommen auf die «Leaver-Listen» zu viele Daten, wie die Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF berichtet. «Man kann davon ausgehen, dass von all diesen Daten zwei Drittel gar nicht relevant sind für die Steuergesetzgebung in den USA», sagte der Vizepräsident des Zürcher Bankenverbands, Hans-Peter Portmann, in der Sendung.
Testat austellen
Statt viele nicht relevante Daten zu liefern, könnten Wirtschaftsprüfer wie PriceWaterhouseCoopers oder KPMG als unabhängige Revisionsstelle die Daten überprüfen, macht Portmann geltend. «Am Ende würde sie der Bank eine Art Testat ausstellen, dass es sich hier nicht um relevante Daten handelt.» Die Banken würden dann den USA also «gefilterte» Abschleicherlisten übergeben. Das sei auch im Sinn der Schweizer Banken, da die Gefahr von Zivilklagen durch Kunden gross sei, so Radio SRF.
Zwischen den betroffenen Schweizer Banken und den USA werde noch intensiv verhandelt, so SRF. Zu den Schweizer Banken, die im Fokus der US-Justiz stehen, gehören die Credit Suisse, Julius Bär, die Zürcher und die Basler Kantonalbank. Sie müssen den USA Angaben zur Zahl der abgegangenen US-Kunden, der involvierten Geldbeträge und der Empfängerbanken machen.
Gruppen 2, 3 oder 4
Ebenfalls noch diskutiert werde die Einteilung in Gruppen für diejenigen Banken, die nicht im Visier der US-Behörden stehen, heisst es in einem Artikel in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ, Ausgabe 17. August). Sie müssen sich selbst den Gruppen 2, 3 oder 4 zuordnen. Banken der Gruppe 4 umfassen dabei lediglich lokal tätige Banken, die praktisch keine US-Kunden betreuen.
Folgenschwer sei die Einteilung in die Gruppe 2 oder 3, da die «Gruppe 2»-Banken wohl hohe Bussen zu bezahlen hätten, so die NZZ. Für die Gruppe 3 könne sich melden, wer im relevanten Zeitraum aus Sicht des US-Strafrechts kein Steuerdelikt begangen oder US-Kunden dabei unterstützt habe. Fraglich sei nun, wie streng dies ausgelegt werde. Eine «extreme Interpretation» zwänge praktisch alle Institute in die Gruppe 2, wird ein Bankrevisor zitiert.
Derzeit arbeite das US-Justizdepartement an einem «Skript», welches das Vorgehen der Schweizer Banken genau regeln werde, weiss die NZZ. Eine Zustimmung der USA zum «Plan B» – nachdem die «Lex USA» im Parlament gescheitert war – werde für die nächsten Wochen erwartet. (awp/mc/ps)