Berlin – Die deutsche Justizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stösst mit ihren Plänen, den Ankauf illegal erlangter Steuerdaten zu verbieten, auch innerhalb der Bundesregierung auf Vorbehalte. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte den Vorstoss der FDP-Ressortkollegin am Montag einen Nebenkriegsschauplatz. Viel wichtiger sei der Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz.
Leutheusser-Schnarrenberger prüft eine Regelung gegen den Ankauf illegal erlangter Steuerdaten und unterstützt eine Bundesrats-Initiative aus Hessen. In der vom hessischen FDP-Justizminister Jörg-Uwe Hahn angeführten Initiative gegen Datenhehlerei wird allerdings der Ankauf von Steuerdaten ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen. In der Länderkammer hat Schwarz-Gelb aber keine Mehrheit und eine Initiative gegen den Ankauf von Steuerdaten damit keine Chance. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren entschieden, dass der Staat angekaufte Steuer-CDs für Ermittlungen gegen Steuerbetrüger nutzen darf – auch wenn die Bankdaten ursprünglich gestohlen wurden.
Staat soll nicht darauf angewiesen sein, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten
Schäuble verwies im Deutschlandfunk darauf, dass der Daten-Ankauf rechtlich gerechtfertigt sei. Daran habe sich auch die schwarz-gelbe Bundesregierung beteiligt. «Wir sind allerdings der Überzeugung, dass der bessere Weg ist, dass wir durch das Abkommen mit der Schweiz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich diese Fragen gar nicht mehr stellen.» Dies sei der eigentliche Punkt. Durch ein Abkommen mit der Schweiz müssten die Dinge so geregelt werden, dass der Staat nicht darauf angewiesen sei, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten, um die Gerechtigkeit des Steuervollzugs sicherzustellen. Leutheusser-Schnarrenberger sagte der «Süddeutschen Zeitung» (Montag): «Im Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel.» Steuerhinterziehung gehöre mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft und nicht mit Hilfe von Kriminellen und windigen Datenhehlern. Steuerhinterziehung sei «kein Kavaliersdelikt, aber das heisst nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf», fügte Leutheusser-Schnarrenberger hinzu. Die Opposition wirft der Ministerin Klientelpolitik vor. Steuerbetrüger würden beschützt.Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2010 entschieden, dass Finanzbehörden auch mit Hilfe von zuvor illegal beschafften Daten gegen mutmassliche Steuerbetrüger ermitteln dürfen. Die Nutzung einer angekauften Steuer-CD mit Daten über Bankkunden bei der Strafverfolgung wurde erlaubt. (2 BvR 2101/09). Das Finanzministerium hatte die damalige Entscheidung begrüsst. Entscheidend sei, dass die angekauften Daten als Beweismittel im Straf- und Steuerverfahren verwenden werden dürften, hiess es. Die Steuer-CDs hatten eine Flut von Selbstanzeigen ausgelöst, weil Steuerbetrüger die Aufdeckung der Straftat befürchteten. (awp/mc/hfu)