EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. (Copyright: Europäische Union)
Brüssel – Der Rat der EU-Finanzminister berät heute Dienstag über das Verhandlungsmandat für die EU-Kommission mit der Schweiz über einen erweiterten Anwendungsbereich der Zinsbesteuerung – inklusive automatischer Informationsaustausch. Das Mandat dürfte von den Finanzministern beschlossen werden. Schon seit mehreren Jahren pocht die EU-Kommission auf einen erweiterten Anwendungsbereich der EU-intern geltenden Zinsrichtlinie sowie auf ein in die gleiche Richtung gehendes Mandat mit den Drittstaaten Schweiz, Andorra, Liechtenstein, San Marino und Monaco, um so Steuerschlupflöcher zu stopfen.
Doch bis anhin hatten Luxemburg und Österreich mit Blick auf ihr eigenes Bankgeheimnis beides blockiert. Mit dem Strategiewechsel Luxemburgs – das Grossherzogtum wechselt ab 2015 zum automatischen Informationsaustausch – und den positiven Signalen aus Österreich hat sich die Situation geändert.
Damit ist sowohl die erweiterte EU-Zinsrichtlinie sowie auch das Mandat für die EU-Kommission in Griffnähe gerückt. Beides wird am (morgigen) Dienstag verhandelt. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta gab sich im Vorfeld jedenfalls überzeugt, dass die EU-Kommission das Verhandlungsmandat erhalten wird.
Nicht verknüpft, aber miteinander verbunden
Das Mandat und die EU-interne Zinsbesteuerungsrichtlinie sind zwar nicht formal, doch inhaltlich miteinander verbunden. Die Richtlinie dient als Basis für das Verhandlungsmandat. Konkret wird das Verhandlungsmandat – wie schon früher von der EU-Kommission gefordert – die Ausdehnung der Zinsbesteuerung beinhalten, so beispielsweise auf innovative Finanzinstrumente und Zahlungen, die über Trusts und Stiftungen laufen.
Neu wurde jedoch laut EU-Diplomaten auf Bestreben Luxemburgs und Österreichs hin zusätzlich der automatische Informationsaustausch in den Mandatsentwurf hineingeschrieben – mit dem Hinweis auf «gleich lange Spiesse».
Trotz unklarer Signale aus Österreich
Die irische Präsidentschaft gehen davon aus, dass sich die EU-Finanzminister am Dienstag auf das Mandat einigen werden – trotz unklarer Signale aus Österreich. Denn immerhin wurden auf zwei der drei Bedingungen Wiens eingegangen, welche die Alpenrepublik im Vorfeld des Ministertreffens als Gegenleistung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs gestellt hatte. Konkret fordert Österreich ein Trust-Register, damit Trusts nicht länger anonym sind, sowie den OECD-Standard als Mindeststandard für den Informationsaustausch mit Drittstaaten.
Unklar ist, wie es um die dritte Forderung steht: den Weiterbestand der bilateralen Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein. Doch auch hierzu kommen gegensätzliche Signale aus Wien.
EU-Zinsrichtlinie in der Warteschlaufe
Keine Einigung erwarten Eingeweihte hingegen bei der EU-internen Zinsbesteuerungsrichtlinie. Grund dafür ist, dass vor allem Luxemburg, das dieser Richtlinie im Grundsatz zwar zustimmt, erst abwarten will, wie sich die Verhandlungen mit der Schweiz entwickeln. Das Grossherzogtum möchte mit Blick auf seinen Finanzplatz vermeiden, dass am Ende die EU-Regelung weiter gefasst ist als das künftige Abkommen mit der Schweiz. Auch Österreich stösst ins gleiche Horn.
Können sich die Finanzminister nicht einigen, werden sich die EU-Staats- und Regierungschefs an ihrer Sitzung am 22. Mai damit befassen.
Schweiz abwartend
Die Schweiz hatte sich schon in der Vergangenheit bereit erklärt, über eine Ausweitung des Anwendungsbereichs bei der Zinsbesteuerung mit der EU zu diskutieren, um Steuerschlupflöcher zu stopfen. Beim automatischen Informationsaustausch stellt sie sich auf den Standpunkt, dass dieser zuerst internationaler Standard sein und entsprechend angewendet werden muss.
Liechtenstein zum Datenaustausch bereit
Das Fürstentum Liechtenstein hingegen erklärte sich am Montag grundsätzlich zum automatischen Informationsaustausch mit der EU bereit. Regierungschef, Adrian Hasler, nannte im «Handelsblatt» allerdings Bedingungen – etwa ein Offenlegungsprogramm für bislang unversteuerte Gelder. Bankkunden sollen diese zu einem vergünstigten Tarif nachversteuern können, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. (awp/mc/ps)