Zürich – Das Genfer Verwaltungsgericht hat gemäss dem SRF-Konsumentenmagazin Espresso entschieden, den Essenskurier Uber Eat als Personalverleiher einzustufen. Einmal mehr wurden damit überholte Schemata auf neue Arbeitsmodelle angewandt, statt der veränderten Arbeitswelt Rechnung zu tragen, wie der Wirtschaftsverband der digitalen Wirtschaft, Swico, in einer Mitteilung schreibt.
Swico habe sich bereits mehrmals zur neuen Plattformwirtschaft geäussert und auf die Chancen der Digitalisierung hingewiesen, welche neue, auf Digitalisierung basierenden Arbeitsmodelle bieten. Das plattformfeindliche Klima zeige, dass das geltende Recht der Digitalisierung hinterherhinke, so Swico.
«Diesen Modellen werden wir nicht gerecht, wenn wir ihnen einfach die alten Schemata des Arbeitsrechts überstülpen», kommentierte Judith Bellaiche die Meldung aus Genf. Und fordert: «Es ist nun dringend nötig, dass wir unsere Rahmenbedingungen an die Realitäten anpassen, wie es beispielsweise die Parlamentarische Initiative Grossen verlangt.»
Die Initiative hat zum Ziel, das Sozialversicherungsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass bei der Unterscheidung zwischen Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmendenden der Wille der Parteien und das unternehmerische Risiko berücksichtigt werden. Gälte diese Änderung heute schon, wären hätten Uber-Kuriere die Möglichkeit, sich als Selbständige zu versichern, denn sie planen vollkommen frei, wann, wie oft und wie lange sie die Eats-App für ihre Aufträge nutzen.
Uber wird das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Swico werde das Geschehen aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine Flexibilisierung der Arbeitsmodelle einsetzen, heisst es weiter. (Swico/mc/ps)