UBP-Hauptsitz in Genf.
Washington / Genf – Eine weitere Schweizer Bank hat sich im Steuerstreit mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ) geeinigt. Die Genfer Union Bancaire Privée (UBP) bezahlt eine Busse von 187,767 Mio USD, um nicht weiter strafrechtlich verfolgt zu werden, wie das DoJ am Mittwochabend mitteilte.
Die Bank habe ab dem kritischen Zeitraum ab August 2008 2’919 Konten mit US-Bezug gehalten, wobei maximal Vermögen von 4,895 Mrd USD verwaltet wurden. Allerdings seien 1’282 der betroffenen Konten infolge von Akquisitionen in den Bestand der Bank geraten, etwa durch die Übernahme des Schweizer Ablegers der ABN AMRO Bank, heisst es weiter.
Busse belastet Gewinn 2015
In der Mitteilung des DoJ heisst es zudem, die Bank habe jahrzehntelang US-Kunden geholfen, undeklarierte Konten zu eröffnen und die darauf deponierten Gelder zu verbergen. Dies sei beispielsweise geschehen, indem Guthaben von US-Kunden im Namen von Nicht-US-Gebilden gehalten worden seien. Diese Strukturen oder Firmen seien beispielsweise auf den Britischen Jungferninseln, den Cayman-Inseln, in Liechtenstein oder Panama errichtet worden.
Da das Schweizer Recht eine Bank dazu verpflichte, den tatsächlichen Eigentümer von Guthaben zu kennen, hätte die UBP jedoch wissen können oder müssen, dass es sich um US-Kunden handle, schreibt das DoJ.
Die Privatbank will die Busse über eine vorsorglich geschaffene Rückstellung und einen Teil des Gewinns aus dem Geschäftsjahr 2015 finanzieren. Dies teilte die UBP am Mittwochabend mit. Die Zahlung habe jedoch keine Auswirkungen auf die Eigenmittelausstattung des Instituts. Es sieht sich weiterhin als eines der bestkapitalisierten der Schweiz.
Bislang zweithöchste Busse
Insgesamt haben damit mittlerweile 77 Schweizer Banken der «Kategorie 2» im US-Steuerprogramm eine Einigung mit dem DoJ erzielt. Die Busse für die UBP ist die bislang zweithöchste. Nur die Tessiner Bank BSI musste mit 211 Mio USD noch mehr bezahlen. Auf Rang drei folgt Lombard Odier mit gut 99,8 Mio USD.
Zur Bereinigung des Steuerstreits mit den USA hatten sich Schweizer Banken selbst in die drei Kategorien (2, 3, 4) des entsprechenden Programms des US-Justizministeriums einteilen können. Automatisch der Kategorie 1 zugeordnet wurden jene Banken, gegen die bereits ein Strafverfahren läuft. Die Kategorie 2 ist für Banken mit US-Kunden, die mutmasslich Steuerdelikte begangen haben. (awp/mc/ps)