UBS-CEO Sergio Ermotti. (Foto: UBS)
Paris – Die UBS muss im Steuerstreit in Frankreich 1,1 Mrd EUR (umgerechnet rund 1,32 Mrd CHF) Kaution hinterlegen. Das Pariser Appellationsgericht hat den Einspruch der Grossbank gegen die Sicherheitshinterlegung am Montag abgelehnt, wie die Grossbank am Nachmittag bestätigt.
UBS wird beim französischen Kassationshof («Cour de Cassation») gegen das Vorgehen der Justiz Berufung einlegen und den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, auch im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren, schreibt die Bank in einer schriftlichen Stellungnahme.
«Hochpolitisierter Prozess»
Die Bank sei weiterhin der Auffassung, dass es sich um einen hochpolitisierten Prozess handele und die Untersuchung von Beginn weg elementare Aspekte der Rechtsstaatlichkeit ausser Acht gelassen habe, heisst es weiter. Es sei für sie wichtig, dass der Fall gemäss geltender Rechtsprechung und tatsächlicher Faktenlage beurteilt werde.
Die französische Justiz hatte die Ermittlungen gegen die Schweizer Grossbank wegen mutmasslicher Beihilfe zu Steuerhinterziehung im Juli ausgeweitet und ein Anklageverfahren wegen Geldwäscherei eingeleitet. Zudem wurde mit Blick auf eine mögliche Busse verlangt, dass die UBS für die weitere Tätigkeit ihres grenzüberschreitenden Geschäfts bis 30. September eine Sicherheitsleistung von 1,1 Mrd EUR hinterlegt.
Die UBS hatte die neue Summe als beispiellos und ungerechtfertigt bezeichnet. Sowohl die rechtliche Grundlage für den Betrag als auch die Berechnungsmethode seien grundlegend mangelhaft. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde. (awp/mc/upd/ps)