UBS-Hauptsitz Bahnhofstrasse Zürich. (Foto: UBS)
Zürich – Das Anklageverfahren der französischen Justiz gegen die UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sollte auch anderen Schweizer Banken Sorge bereiten. Die Praxis war laut einem Experten bis in die Nuller-Jahre weitverbreitet. «Wir sind gerade dabei, noch einmal ein amerikanisches Szenario zu erleben», erklärte der Steueranwalt Philippe Kenel am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Denn die Praxis, welche die französische Justiz der Grossbank vorwirft, hätten bis in die Nuller-Jahre auch andere Schweizer Banken verfolgt.
Die französischen Behörden verdächtigten die UBS, reichen Kunden von 2004 bis 2012 dabei geholfen zu haben, Gelder vor dem französischen Fiskus zu verstecken. Die Untersuchung läuft seit 15 Monaten.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Behörden ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet hätten. Frankreich wirft der UBS Beihilfe zur Geldwäsche der Erträge von Steuerhinterziehung vor. Um Geldflüsse zu verschleiern, soll unter anderem ein spezielles Buchführungssystem aufgebaut worden sein.
Der Steueranwalt glaubt, dass auch andere Länder Europas Ermittlungen gegen fehlbare Banken aufnehmen könnten. Gegen die UBS laufen bereits in Belgien und Deutschland ähnliche Untersuchungen.
Keine aussergerichtliche Lösung
Laut Kennel gibt es Parallelen zum US-Steuerstreit. Wie in den USA habe sich die Justiz nun zuerst die UBS vorgeknöpft und könnte dieses Grundsatzurteil danach auf andere Banken anwenden.
Anders als in Übersee, wo der Steuerstreit mit einer Busse in der Höhe von 780 Mio USD beigelegt werden konnte, liesse sich der französische Steuerstreit aber nicht aussergerichtlich regeln, so Kennel.
Finanzminister Michel Sapin lehnt eine solche Lösung ab. Sein Sprecher sagte gegenüber der sda: «Wir schliessen keinen Vergleich mit der schlechten Finanzwelt.» Die sozialistische Regierung geht entschlossen gegen Steuerflucht vor. Nicht nur gegen die Bank selbst, auch gegen drei frühere und amtierende Manager der französischen UBS-Tochter wird ermittelt.
UBS wird Berufung einlegen
Nach Angaben von Ermittlern wurde angeordnet, dass die Schweizer Grossbank nun eine Sicherheit von 1,1 Mrd EUR hinterlegen müsse. Bisher war diese auf 2,875 Mio festgelegt. Die Summe von mehr als einer Milliarde Euro müsse die Bank vor dem 30. September überweisen, hiess es aus Justizkreisen.
Die UBS bestätigte am Mittwochabend in einer Stellungnahme, dass gegen die Bank ermittelt werde. Sie erachtet sowohl die rechtliche Grundlage für diesen Betrag als auch die Berechnungsmethode für grundlegend mangelhaft. «Wir werden Berufung einlegen», teilte die UBS mit.
«In den letzten Jahren haben wir alles getan, um diese Sache beizulegen. Wir haben zudem massgebliche und weitreichende Schritte unternommen, um die Steuerkonformität unserer Kunden sicherzustellen und werden dies auch weiterhin tun», heisst es in der Mitteilung. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde.
Gegen die UBS lief in Frankreich bereits ein Ermittlungsverfahren wegen möglichen Rechtsverstössen in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. Daher hat die Bank im Mai offenbar einigen ihrer Angestellten aus dem Bereich Vermögensverwaltung Reisen nach Frankreich untersagt, wie das Westschweizer Radio RTS damals berichtete. (awp/mc/ps)