Uli Hoeness ist wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden.
München – Paukenschlag am Landgericht München: FC-Bayern-Boss Uli Hoeness soll wegen Steuerhinterziehung für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Während die Verteidigung des 62-Jährigen darauf plädiert hatte, das Verfahren einzustellen, stufte das Gericht die Selbstanzeige als ungültig für eine Strafbefreiung ein.
Hoeness hatte die Selbstanzeige am 17. Januar 2013 wegen von ihm nicht versteuerter Erträge in der Schweiz erstattet. Schon kurz danach stufte die Staatsanwaltschaft die Anzeige jedoch als unwirksam ein und leitete ein Verfahren ein. Zudem stellte es sich im Verlauf des Prozesses heraus, dass Hoeness statt der angeklagten 3,5 Millionen Euro sogar 27,2 Millionen Euro an Steuern hinterzog.
Besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Verteidigung forderte höchstens eine Bewährungsstrafe, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Laut der Urteilsbegründung des Richters Rupert Heindl hatte ein Freispruch allerdings nie zur Debatte gestanden. Hoeness hatte am vierten und letzten Prozesstag auf ein Schlusswort verzichtet. «Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können», sagte er.
Hoeness legt Revision ein
Der Verteidiger von Uli Hoeness, Hanns Feigen, kündigte gleich nach der Urteilsverkündung Revision an: «Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen.» Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hielt sich den Einsatz von Rechtsmitteln gegen das Urteil vorerst offen. Sie werde «ab morgen noch mal die Urteilsgründe untersuchen und dann entscheiden, ob wir ebenfalls in Revision gehen werden oder nicht», sagte Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Trotz Haftstrafe zunächst noch frei
Der FC-Bayern-Präsident bleibt trotz seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung zunächst auf freiem Fuss. Das Gericht hielt den bestehenden Haftbefehl am Donnerstag zwar aufrecht. Dieser bleibt nach den Worten von Richter Rupert Heindl aber ausser Vollzug gesetzt. Ins Gefängnis muss Hoeness somit erst, wenn ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. (mc/ps)