sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der sgv lehnt die heute vom Ständerat beratene Umsetzung der GAFI Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäscherei ab. Die Vorlage weist zahlreiche Mängel auf und schiesst mit einzig für die Schweiz geltenden Sonderregulierungen weit übers Ziel hinaus. Die Vorlage setzt die gesamte Wirtschaft unter Geldwäschereiverdacht und bringt für KMU massiven administrativen Aufwand mit sich.
Geht es nach dem Ständerat müssen KMU künftig mit grossem administrativem Aufwand ihre Inhaberaktien auflisten. Auch sollen Banken als Denunzianten ihrer Kunden quasi als verlängerter Arm der Polizei eingesetzt werden. Und mit einem Bargeldverbot ab 100‘000 Franken wird die Geschäftsabwicklung gerade in den touristischen Regionen unnötig eingeschränkt.
Insbesondere für die KMU sind die Auswirkungen der Vorlage belastend. Sie müssen neue Fixkosten tragen, beispielsweise mit Anwälten und zusätzlichen Finanzintermediären, ohne dass dadurch ein Effizienzgewinn entsteht. Das Hauptproblem der Vorlage besteht darin, dass sie die ganze Wirtschaft unter Verdacht stellt und nicht gezielt auf Geldwäscherei-Verdächtige ausgerichtet ist. Die Vorlage geht über das von der GAFI selbst vorgeschlagene Mass hinaus und glänzt durch unzählige Verschärfungen im Stile des Swiss Finish.
Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft steht zu einem integren Finanzplatz Schweiz und zu einer wirkungsvollen Bekämpfung der Geldwäscherei. Diese darf sich aber nicht als ein generelles Misstrauen gegenüber jeder wirtschaftlichen Aktivität äussern und das Leben der KMU erschweren. Der sgv wird weiterhin gegen diese Überregulierung im helvetischen Alleingang kämpfen. (sgv)