Union Investment: Brexit – Briten in der Warteschleife
Frankfurt am Main – Seit dem Austrittsvotum Grossbritanniens im Juni 2016 sind nun mehr als zwei Jahre vergangen. In wenigen Wochen müsste sich eigentlich ein Verhandlungsergebnis auf den Weg durch den parlamentarischen Prozess der EU-Mitgliedsstaaten machen.
Zwischenzeitlich sind zwar langsam, aber sicher britische Illusionen über den EU-Austritt geplatzt. Etwa, dass man weiter vollen Binnenmarktzugang haben könnte, eingesparte Mitgliedsbeiträge in das nationale Gesundheitswesen umleiten oder der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes entfliehen könnte.
Das jüngst veröffentlichte Weissbuch der britischen Regierung zu den künftigen Handelsbeziehungen ist ein neuerlicher Beleg dafür, wie man mit der Brechstange versucht, Wunschvorstellungen mit der Realität in Einklang zu bringen. Konkret wird hier vorgeschlagen, dass Grossbritannien in der EU-Zollunion für Güter verbleibt, gleichzeitig aber eigene Handelsabkommen mit Drittstaaten und eigenen Zöllen erhebt.
Bürokratisches Monstrum?
In der Praxis würde damit ein bürokratisches Monstrum geboren. Nicht nur in Grossbritannien selbst, sondern auch für die EU. Warum? Der Charme von Binnenmarkt und Zollunion liegt darin, dass eine Ware, die einmal innerhalb der Zollunion angekommen ist, dort ohne weitere Zoll- und Dokumentationspflichten vollkommen frei Landesgrenzen passieren könnte. Der britische Vorschlag läuft darauf hinaus, dass erst einmal an den Aussengrenzen für Importe aus EU-Drittstaaten die EU-Zölle erhoben werden. Weichen dann die britischen Zölle von den EU-Zöllen ab, greift ein internes Verrechnungsmodell. Liegen britische Zölle höher als EU-Zölle müsste die Differenz nachentrichtet werden, im umgekehrten Fall würde die Differenz rückerstattet. Um das freilich überhaupt praktikabel zu machen, bedarf es einer Dokumentation darüber, ob die Waren dann Grossbritannien oder die EU als Enddestination haben. Das gilt natürlich nicht nur für Waren, die in Grossbritannien angelandet und dann Richtung EU weitergeleitet werden, sondern eben auch umgekehrt.
Mit anderen Worten: Der britische Vorschlag läuft darauf hinaus, dass als Nebenwirkung ein beträchtlicher Vorteil von Zollunion und Binnenmarkt auch innerhalb der EU zunichte gemacht würde. Darauf kann sich die EU nicht einlassen.
Ewig fortdauernde Brexit-Verhandlungen?
Die Frage ist nun natürlich, wie man angesichts des Zeitdrucks weitermachen will. Vermutlich bleibt hier nichts anderes übrig, als alle Details der künftigen Beziehungen zunächst offenzulassen und erst in der bereits vereinbarten Übergangsphase bis 2020 weiter zu verhandeln. Damit bleibt dann faktisch erst einmal das Meiste, wie es heute ist. Was im Wesentlichen wegfällt sind allein die britischen Mitspracherechte in der EU.
Dies liefe jedoch auf so etwas wie ewig fortdauernde Brexit-Verhandlungen hinaus. Ob diese Situation für die britische Regierung – speziell Premierministerin May – politisch so verkehrt wäre? Vermutlich kommt sie ihr eher gelegen, denn sie kann eigentlich keinen sinnvollen Kompromiss mit der EU schliessen, ohne dass es die konservative Parlamentsfraktion intern zerreisst. Und Labour wäre wohl eher an Neuwahlen interessiert, als der amtierenden Regierung mit einem Pro-EU-Votum zu helfen.
Von daher ist es ein durchaus plausibles Szenario, dass Grossbritannien letztlich in einer Situation endet, in der im März 2019 zwar ein formeller Austritt erfolgt. Die Briten dann aber faktisch in einer Art Wartesaal Platz genommen haben. Gefangen in einer ewigen Warteschleife. Nicht mehr daheim, wartend auf einen Zug, der niemals kommt. (UI/mc/pg)