Universität Zürich bestätigt Kündigung von Iris Ritzmann
Iris Ritzmann, gekündigte Titularprofessorin Universität Zürich. (Bild: UZH)
Zürich – Die UZH hält an der Kündigung von Titularprofessorin Iris Ritzmann fest, da sie rechtlich vertretbar und faktisch begründet ist. Dies bestätigt das Gutachten von Prof. Heinrich Koller. Allerdings wird die UZH den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zahlen. Die Universitätsleitung hat zudem beschlossen, das Medizinhistorische Institut und Museum neu zu positionieren und deshalb das Museum vorübergehend zu schliessen, wie die UZH am Mittwoch mitteilte.
Die Universitätsleitung hat Anfang November die Umstände der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Titularprofessorin Iris Ritzmann von Prof. Heinrich Koller, dem ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Justiz, überprüfen lassen. Die Ergebnisse seines Gutachtens wurden an einer Medienkonferenz der UZH vorgestellt.
Gemäss Gutachter ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Titularprofessorin Iris Ritzmann rechtlich vertretbar und faktisch begründet. Hingegen beurteilt Prof. Heinrich Koller die Einstellung im Amt während der ganzen Dauer des Strafverfahrens als «eher unangemessen». Die Lohnfortzahlung bzw. der Verzicht auf die Rückforderung des seit der Amtseinstellung ausbezahlten Lohnes ist gemäss Gutachter auf jeden Fall angebracht.
Gemäss Prof. Koller besteht nach geltendem Recht kein Anspruch auf Wiedereinstellung und Weiterbeschäftigung an der bisherigen oder an einer neuen Stelle der UZH. Weiterhin empfiehlt er, von der Überprüfung der Lehrbefähigung und dem Entzug des Titularprofessorinnen-Titels abzusehen. Er regt auch an, künftig die Zuständigkeits- und Verantwortlichkeitsbereiche innerhalb der Universitätsleitung und der Universitätsverwaltung eindeutiger zu definieren.
Universität setzt Empfehlungen um
Wie Prof. Otfried Jarren, Rektor ad interim, sagte, hat die Universitätsleitung aufgrund des vorliegenden Gutachtens folgende Entscheidungen getroffen:
- Die UZH hält an der Kündigung von Iris Ritzmann fest und bezahlt den Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiter.
- Wie bereits am 6. November 2013 angekündigt, verzichtet die UZH auf eine Lohnrückforderung und die Überprüfung der Lehrbefähigung.
- Die UZH prüft, ob die Personalverordnung und das Organisationsreglement der Universitätsleitung verbessert werden müssen. Im Fokus stehen dabei die Kompetenzen bei Anstellung und Entlassungen sowie die Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche innerhalb der Universitätsleitung einerseits sowie zwischen Universitätsleitung und Universitätsverwaltung andererseits.
UZH erarbeitet Datenschutz-Policy
Wie Prof. Andrea Schenker-Wicki, Prorektorin Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, sagte, hat die UZH die Hintergründe der Datenweitergabe an die Staatsanwaltschaft aufgearbeitet. Zusätzlich prüft der Universitätsrat die Verhältnismässigkeit der Datenweitergabe durch eine externe Fachperson und auch der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich hat eine Untersuchung in die Wege geleitet.
Intern hat die Universitätsleitung die Erarbeitung einer Datenschutz-Policy in Auftrag gegeben. Darauf aufbauend werden, falls notwendig, die bestehenden Rechtsgrundlagen ergänzt und ihre Bekanntmachung sichergestellt. Die Erarbeitung der Datenschutz-Policy wird durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Andreas Donatsch, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der UZH, unterstützt.
Neuausrichtung des Medizinhistorischen Instituts und Museums
Die Universitätsleitung hat beschlossen, das Medizinhistorische Institut und Museum neu zu positionieren. Dafür hat die Universitätsleitung den Dekan der Vetsuisse-Fakultät, Prof. Felix Althaus, als Projektleiter eingesetzt. Er wird als Delegierter der Universitätsleitung ein Entwicklungskonzept für alle Museen der UZH erarbeiten. Unter seiner Leitung werden bis Ende 2014 prioritär Varianten für das Medizinhistorische Museum skizziert. Geprüft wird u.a., ob das Museum inhaltlich neu ausgerichtet oder in ein neu zu bildendes Museum (Science-Museum) integriert werden kann. Aufgrund der Erkenntnisse und Empfehlungen wird die Universitätsleitung dann die Weichen für die Zukunft des Medizinhistorischen Museums stellen.
Abgeklärt wird dabei auch, ob das Medizinhistorische Institut und Museum der Medizinischen Fakultät zugeordnet bleibt oder ob etwa eine Doppelzugehörigkeit zur Medizinischen und Philosophischen Fakultät sinnvoll wäre. Damit würde das interdisziplinäre Potenzial der Medizingeschichte besser zum Tragen kommen.
Bereits angelaufen ist die Sanierung der Objektsammlung des Instituts. Die Universitätsleitung hat dafür einen Kredit von rund 1 Million Franken gesprochen. Die Sammlung ist von europaweiter Bedeutung und besteht aus rund 100’000 Objekten, darunter zahlreiche wertvolle Objekte mit hohem wissenschaftsgeschichtlichen Wert. Die Sammlung soll nach zeitgemässen Standards aufgearbeitet und betreut werden. Mit der Sanierung wird eine Infrastruktur aufgebaut, die künftig vor allem auch in Forschung und Lehre eingesetzt werden kann.
Ab 1. Februar 2014 wird Prof. Condrau nebst seiner Lehr- und Forschungstätigkeit wieder die Leitung des Medizinhistorischen Instituts übernehmen.
Museum vorübergehend geschlossen
Da die Sammlung und das Museum eng zusammenhängen, hat die Universitätsleitung beschlossen, das Museum ab jetzt für die Dauer der Sanierung der Sammlung vorübergehend zu schliessen. Dem Aufsichtspersonal des Museums, vier Teilzeit-Mitarbeitenden, wird innerhalb der Universität eine adäquate andere Beschäftigung ermöglicht. (Universität Zürich/mc/ps)