Berlin – Die Ursachen, die zum Auflösen einer GmbH führen, sind höchst unterschiedlich. Dabei muss die Auflösung nicht ausschließlich auf negative Ursachen zurückzuführen sein. Denn die Auflösung kann sogar mit Vorteilen für die Gesellschafter einhergehen, wenn etwa die gemeinsamen Ziele erreicht worden sind. Auch in Fällen, wo eine Misswirtschaft vorherrscht, muss eine GmbH in der Regel aufgelöst werden.
Bei einer schwerwiegenden Misswirtschaft müssen Gesellschafter eine GmbH schließen und stilllegen in wenigen Tagen, insbesondere dort, wo es richterlich angeordnet wird.
Doch welche Faktoren nehmen Einfluss auf eine mögliche Auflösung? Diese und viele weitere Fragen werden im nachfolgenden Ratgeber genauer behandelt.
Krankheit und weniger Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen lebt von einem effektiven Leitstand, der alle wichtigen Prozesse im Fokus behält. Doch mit den Jahren kann es passieren, dass die eigene Leistungskurve rapide nach unten geht, was sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. Sicherlich muss in solchen Fällen nicht unverzüglich eine Auflösung in die Wege geleitet werden. Aber es ist zielführend, sich frühzeitig mit möglichen Szenarien auseinanderzusetzen. Ein Szenario sollte ebene eine Auflösung sein, insbesondere in Fällen, wo sich eine Krankheit anbahnt und dergleichen. Mit einem frühzeitigen Intervenieren können finanzielle Folgeschäden vermieden werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass es zu einer Verschuldung kommt, infolge von Umsatzeinbußen. Dies wird die eigene Liquidität beeinträchtigen und vieles mehr.
Aufhören, wenn es gut ist
Die Auflösung einer Gesellschaft kann grundlos erfolgen, bzw. auch dann, wenn die Umsätze solide sind und das Geschäft floriert. Dabei können Unternehmer von verschiedenen Vorteilen profitieren, wenn es zu einer frühzeitigen Auflösung kommt. Auf diese Weise ist es zum Beispiel möglich, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Zudem bleibt mehr Zeit für die Familie, sodass man sich der Kindererziehung widmen kann. Des Weiteren können Gesellschafter sich umorientieren, um neue Schritte als Gründer zu wagen. Hierfür muss die Gesellschaft aufgelöst werden, um eine neue ins Leben zu rufen. Die liquiden Mittel aus der aufzulösenden GmbH können in ein neues Unternehmen fließen.
Auflösung, infolge von Meilensteinen, die erreicht worden sind
Im Zuge einer GmbH-Gründung kommt es zu einem Gesellschaftsvertrag, der die Interessen der Gesellschafter wahrt. Dabei können auch Ziele fixiert werden, die dazu führen, dass die GmbH aufgelöst werden kann oder sogar vertraglich aufgelöst werden muss. Gründer einer GmbH können zum Beispiel festlegen, dass im eigenen Todesfall, eine Auflösung in die Wege geleitet werden muss. Abseits davon können bestimmte Umsatzgrenzen festgelegt werden, die man gemeinsam verfolgt. Werden die Ziele erreicht, so kann die Gesellschaft aufgelöst werden, wobei das Vermögen unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird. Somit kann eine GmbH auf kurzfristige Ziele ausgelegt sein, die Gesellschafter anvisiert haben.
Wirtschaftlicher Trendbruch
In Zeiten der Digitalisierung sind die Märkte unbeständig geworden. Ganze Berufszweige sind der Digitalisierung zum Opfer gefallen. Deshalb kann es hilfreich sein, zu prüfen, inwieweit ein Trendbruch in Sicht ist, der zum Bankrott führen kann. Bestimmte Produkte oder Dienstleistungen können im Zuge der Digitalisierung durch softwarebasierte Lösungsansätze ersetzt werden. Deshalb gilt es zu prüfen, ob das eigene Unternehmen gefährdet ist. Unter Umständen lassen sich Modernisierungsmaßnahmen einleiten, um mit der Zeit zu gehen. Doch sind auch Modernisierungsmaßnahmen weniger aussichtsreich, so gilt es eine Auflösung in Erwägung zu ziehen.
Misswirtschaft innerhalb des Unternehmens
Eine hohe Fluktuationsrate oder betriebsinterne Fehlentscheidungen des Leitstandes können eine Misswirtschaft zur Folge haben. Dann gilt es über eine Auflösung nachzudenken, sobald es zu Umsatzeinbußen kommt. Je früher Gesellschafter sich mit der Thematik befassen, desto besser die Chancen, dass Unternehmensvermögen zurückbleibt. Oftmals passiert es, dass eine Geschäftsidee, die auf dem Papier vielversprechend klang, sich in der Praxis als Trugschluss erwiesen hat. Durch frühzeitige Interventionsmaßnahmen können die negativen Folgen für das Unternehmen in Grenzen gehalten werden. Es wird zudem die Auflösung vereinfachen, sofern alle Schulden getilgt werden können, sodass ein Insolvenzverfahren nicht eingeleitet werden muss.
Fazit
Letztlich liegt es in der Verantwortung von Gesellschaftern, zu prüfen, ob eine Notwendigkeit besteht, über eine Auflösung nachzudenken. Dabei kann es hilfreich sein, auch in wirtschaftlich starken Zeiten, sich Gedanken über mögliche Szenarien zu machen. Oftmals bleibt kaum Zeit, sich vor den wirtschaftlichen Risiken zu schützen, wenn es zu unerwarteten Fehlschlägen kommt. (cb/mc/hfu)