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Zürich – Kürzlich sprachen wir von den Risiken, die Verwaltungsräte tragen, wenn sie ein VR-Mandat annehmen und sich in den Verwaltungsrat einer Firma wählen lassen. Diese Risiken sind vielfältiger Natur und können manchmal ganz unerwartete Folgen hervorrufen. Hier stellt sich die Frage, ob die Firma ihre Verwaltungsräte mit einer Organhaftpflichtversicherung versichern soll.
Erinnern wir uns kurz daran, was eine Versicherung grundsätzlich ist: wir schliessen uns zusammen mit einer grossen Anzahl von Personen oder Firmen, die alle die gleichen Risiken tragen. Alle bezahlen jährlich einen für den einzelnen Teilnehmer tragbaren Beitrag (Prämie), der in einen grossen Topf eingelegt wird. Zusätzlich leistet die Versicherungsgesellschaft auch eine gewisse Garantie. Aus diesem Topf werden die (hoffentlich seltenen) z.T. hohen Geldforderungen bezahlt, die in einigen Fällen an einen einzelnen Teilnehmer aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht gestellt werden und für ihn im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten könnten.
Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab
Die Versicherungsgesellschaft verwaltet und garantiert diese Versicherung. Sie tut aber noch ein Weiteres, das in einigen Fällen mindestens ebenso wertvoll ist als die Bezahlung des finanziellen Schadens: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Höhe der Prämien hängt von der Branche, in welcher die Firma des Verwaltungsrates tätig ist, aber auch von der Grösse der Firma und von anderen Faktoren und besonderen Risiken ab. Beim Abschluss einer Versicherung ist auch zu entscheiden, ob nur Geldforderungen (also wirtschaftliche Risiken) versichert werden sollen, oder auch die Kosten und Risiken der strafrechtlichen Verfolgung.
Kürzlich wurde z.B. der Fall einer Handelsfirma bekannt, die Ware in die Schweiz einführt und diese an viele Detaillisten weiterverkauft. Nun wurde in der Presse berichtet, dass der Verdacht besteht, der ausländische Lieferant der Ware hätte möglicherweise gestohlenes Material verarbeitet. Deshalb würden jetzt die Mitglieder des Verwaltungsrates des Schweizer Importeurs vielleicht der Hehlerei beschuldigt und sie müssten eine entsprechende Anklage gewärtigen. Hoffentlich hat sich die Firma entsprechend versichert. (adlatus/mc)
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