Vaduz – Die EU will mit 750 Mrd. Euro der Krise begegnen. Die Chefin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, will der Staatengemeinschaft mit einem Wiederaufbaufonds aus der Corona-Krise helfen. Dabei sollen insgesamt 750 Mrd. Euro an die Mitgliedsländer verteilt werden. Im Detail geht es um Zuschüsse im Umfang von 500 Mrd. Euro. Bei den restlichen 250 Mrd. Euro sind Kredite vorgesehen. Der grösste Batzen soll dabei an Länder fliessen, die besonders betroffen sind. Italien und Spanien könnten mehr als 300 Mrd. Euro erhalten.
Es ist gut, wenn sich die EU jetzt um die Schwachen kümmert. Gerade in Italien flammte zuletzt wieder eine gefährliche EU-feindliche Stimmung auf. Ja, es wird zu einer Umverteilung innerhalb der EU kommen. Italien oder auch Spanien werden über Zuschüsse mehr erhalten als sie in den EU-Haushalt einzahlen. Deutschland wird im Umkehrschluss mehr berappen als es an Mitteln erhält. Soviel Solidarität muss allerdings sein, denn indirekt ist das exportstarke Deutschland auch Hauptnutzniesser der EU.
Viele rechtliche Fragezeichen
Rechtlich tauchen jedoch Fragezeichen auf – sehr viele sogar. Es besteht eigentlich ein Verschuldungsverbot der EU. Die EU-Kommission muss nun versuchen, Schlupflöcher zu finden. Tatsächlich gibt es diese im Rahmen der Artikel 122 und 352 des EU-Vertrages. Demnach könnte die EU-Kommission im Geiste der Solidarität Massnahmen beschliessen und sich auch die erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen. Ob aber ein Wiederaufbaufonds in dieses Schema passt, muss unter Umständen der Europäische Gerichtshof klären.
Der Wiederaufbaufonds soll mittels Anleihen finanziert werden. Wer meint, die EU-Kommission würde damit Neuland betreten, liegt falsch. Gemeinschaftsanleihen europäischer Staaten sind keine Neuigkeit. Seit den 1970er Jahren hat die Kommission Schuldtitel emittiert, die durch die Mitgliedsländer garantiert werden und deren Erlöse an Krisenländer gingen. Auch während der europäischen Schuldenkrise wurden Hilfspakete mittels Anleihen der EU finanziert. Den Euro-Bond gibt es also gewissermassen schon lange.
«Spiegelgeschäfte»
Die Anleihegeschäfte sind allerdings als «Spiegelgeschäfte» vorgesehen. Es werden also an hilfsbedürftige Länder Kredite gewährt. Daraus resultierende Zinsen und Tilgungen fliessen wiederum direkt in die Zins- und Tilgungsleistungen der ausstehenden Anleihe der EU. Doch dabei ergeben sich nun rechtliche Schwierigkeiten. Wenn die EU-Kommission Zuschüsse verteilt, fliessen auch keine Zins- und Tilgungszahlungen. Ein «Spiegelgeschäft» findet also in diesem Fall nicht statt.
Ursula von der Leyen packt damit den finanzpolitischen Amboss aus. Ob die Pläne in dieser Form umsetzbar sind, bleibt fraglich. Die EU-Kommission muss noch so manche rechtliche Hürde überspringen. Und von den rechtlichen Schwierigkeiten einmal abgesehen, braucht Brüssel auch noch die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten. Ob zum Beispiel die «Knausrigen Vier», bestehend aus den EU-Nettozahlern Österreich, Dänemark, Niederlande und Schweden mitmachen, bleibt mit einem dicken Fragezeichen versehen. (VP Bank/mc/ps)