Vaduz – Die Europäische Zentralbank (EZB) fackelt nicht lange und bessert ihre bestehenden Massnahmen nach. Das Pandemie-Notfall-Kaufprogramm (PEPP) wird um EUR 600 Mrd. auf EUR 1.35 Billionen erhöht. Die Käufe werden neu bis mindestens Juni 2021 verlängert. Ursprünglich sollte das PEPP zum Jahresende 2020 enden. Die Wiederanlage fällig werdender Anleihen wird bis mindestens Ende 2022 fortgesetzt. Die Zinsen lässt die EZB hingegen unangetastet.
In Anbetracht eines massiven Wirtschaftseinbruchs, steigender Arbeitslosenquoten und einer zu niedrigen Inflationsrate musste die EZB nachbessern. Christine Lagarde, Chefin der EZB, möchte sich nicht dem Vorwurf der Tatenlosigkeit aussetzen.
Dies passt zu den massiven Abwärtsrevisionen für das Wachstum der EZB-Volkswirte. Für das Jahr 2020 wird nun mit einem Einbruch des Bruttoinlandprodukts (BIP) im Euroraum von 8.7 % gerechnet. Es verwundert nicht, dass bei einem solchen Zahlenwerk das «Deflationsgespenst» durch die Hallen der EZB geistert. Die offenen Geldschleusen sollen also auch dazu dienen, Deflationsgefahren im Keim zu ersticken. Da die Arbeitslosenquoten steigen, muss davon ausgegangenen werden, dass die Deflationsdebatte noch einige Zeit anhält.
Die EZB-Chefin sieht dank der Lockerungsmassnahmen eine wirtschaftliche Erholung im dritten Quartal 2020. Letztere sei aber mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die Erholung setzt sich dann gemäss den EZB-Projektionen in den Folgequartalen fort. Für das Jahr 2021 wird ein Wachstum für den gemeinsamen Währungsraum von 5.2 % prognostiziert.
Die EZB sieht sich in ihrem Handlungsspielraum trotz der ultra-expansiven Geldpolitik nicht eingeschränkt. Im Fokus stand heute die Ausweitung des Pandemie-Wertpapierkaufprogramms. Die Anleihekäufe kommen vor allem den schuldengeplagten Ländern der Eurozone zugute. In Anbetracht einer deutlich steigenden Staatsverschuldung taucht die Frage nach der Schuldentragfähigkeit auf. Dies betrifft vor allem Länder wie Italien oder auch Griechenland. Die Käufe der EZB sind für diese Staaten reiner Balsam.
Damit könnte aber bereits von anderer Seite wieder Ärger drohen. Zwar sprach das deutsche Bundesverfassungsgericht die europäischen Währungshüter von der Schuld der monetären Haushaltsfinanzierung bislang frei, doch stellten dieselben Richter die Verhältnismässigkeit infrage. Der Richterentschluss von Anfang Mai bezog sich auf das PSPP-Kaufprogramm der EZB.
Schon bald könnte jedoch das aktuelle PEPP zur Überprüfung bei den Bundesverfassungsrichtern Deutschlands landen. Ob es dann wieder einen Freispruch in der Sache «monetäre Haushaltsfinanzierung» gibt, sollte nicht als gesichert gelten. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit jetzt erst recht.
Lagarde wies in der Pressekonferenz am Donnerstag darauf hin, dass die EZB der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unterliege. Der EuGH hatte keine Einwendungen gegen das PSPP-Kaufprogramm. Darüber hinaus zeigt sich die EZB-Vorsitzende zuversichtlich, dass es auch hinsichtlich des deutschen Richterspruchs zu einer guten Lösung kommen werde. Die EZB muss hierbei noch zur Verhältnismässigkeit Stellung beziehen.
Trotz der massiven Aufstockung der Wertpapierkäufe wird die EZB weiterhin bereitstehen, noch mehr zu tun. Auf die Kreativität der EZB hinsichtlich weiterer geldpolitischer Massnahmen war und ist Verlass. (VP Bank/mc/ps)