Zürcher Obergericht verbietet Daten-Herausgabe an die USA

Zürcher Obergericht verbietet Daten-Herausgabe an die USA
(Foto: FikMik - Fotolia.com)

Zürich – Die persönlichen Daten von zwei Bankangestellten dürfen nicht an die USA herausgegeben werden. Dies hat das Zürcher Obergericht entschieden. Die beiden Betroffenen seien zu kleine Fische, und zudem sei das Bankenprogramm zur Beilegung des Steuerstreites mit den USA mittlerweile beendet.

Beide Angestellten arbeiteten bei Banken in Zürich und waren unter anderem für die Betreuung von ausländischen Kunden zuständig. Ihre Arbeitgeber wurden beim Steuerstreit mit den USA in die Kategorie 2 eingeteilt. Das heisst, dass diese Banken mutmasslich Steuerdelikte begingen und den USA somit sämtliche Daten offenlegen mussten.

Während die beiden Banken dazu zwangsläufig bereit waren, wehrten sich die Angestellten dagegen. Sie wollten verhindern, dass ihr Name, ihre Adresse, ihr Geburtsdatum, ihr Heimatort und weitere Angaben herausgegeben wurden und zogen gegen die Banken vor Gericht. Wie aus den nun publizierten Urteilen des Obergerichtes hervorgeht, hatten beide mit ihrer Klage Erfolg. Das Obergericht bestätigte die erstinstanzlichen Urteile des Zürcher Arbeitsgerichtes, das die Herausgabe der Daten ebenfalls schon untersagte.

Keine erneute Eskalation zu befürchten
Zusammengefasst kam das Obergericht zum Schluss, dass beide Angestellten in zu kleinem Ausmass mit US-Kunden zu tun hatten. Müssten die USA ohne diese Daten auskommen, sei keineswegs mit einer erneuten Eskalation des Steuerstreits zu rechnen. Zudem seien auch der schweizerische Bankenplatz und der gute Ruf der Schweiz als verlässliche Verhandlungspartnerin nicht bedroht. Deshalb sei der Persönlichkeitsschutz der beiden Bank-Angestellten höher zu werten als das Interesse der USA an der Daten-Herausgabe.

Zudem habe die Herausgabe der Daten inzwischen wesentlich an Bedeutung verloren. Die Namen der «Relationship Manager» dürften den US-Behörden ohnehin bereits bekannt sein, weil sie von den fehlbaren US-Bankkunden offengelegt werden mussten.

Bankenprogramm beendet
Das Zürcher Arbeitsgericht und das Obergericht sahen sich in den letzten Jahren häufig mit solchen Klagen konfrontiert. Viele Bank-Mitarbeitende, die US-Kunden betreuten, wollten verhindern, dass ihre Arbeitgeber die Daten an die USA herausgaben. In einer früheren Phase des Steuerstreites hatten die Banker mit ihren Klagen allerdings oft weniger Erfolg.

Mittlerweile hat sich der Steuerstreit aber beruhigt. Die USA konnten mit Dutzenden Schweizer Banken einen Vergleich erzielen. Alleine in der Kategorie 2 – zu der auch die Arbeitgeber der beiden Kläger gehören – gab es 80 Einigungen. Die Bussen summieren sich in dieser Kategorie auf über 1,36 Mrd USD. Ende 2016 erklärten die USA das Bankenprogramm zur Bereinigung des Steuerstreites offiziell für beendet. Ins Leben gerufen wurde dieses Selbstanzeigen-Programm im Jahr 2013.

Die Banken wurden dabei in Kategorien von 1 bis 4 eingeteilt. Automatisch in Kategorie 1 kamen jene Institute, gegen die die USA wegen Steuervergehen bereits ermittelten, dazu gehörten unter anderem die UBS und die Credit Suisse. Die UBS konnte sich schliesslich mit 780 Mio USD Busse freikaufen, die Credit Suisse mit 2,6 Mrd USD. (awp/mc/pg)

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