Urs Bosisio, Stv. Direktionspräsident und Bereichsleiter Anlagen & Handel bei der Aargauischen Kantonalbank. (Foto: AKB)
Aarau – Die Aargauische Kantonalbank (AKB) richtet nach dem Bundesgerichtsentscheid zu Retrozessionen das Anlagegeschäft neu aus. Sie reicht sämtliche dieser Vermittlungsprovisionen von Finanzprodukten ab 1. Januar 2014 auch unaufgefordert an ihre Vermögensverwaltungs- und Beratungskunden weiter.
Damit sei die AKB die erste Universalbank der Schweiz, die Retrozessionen nicht nur in der Vermögensverwaltung, sondern auch in der Anlageberatung weitergebe, teilte die Bank am Mittwoch mit. Die Unabhängigkeit im Anlagegeschäft werde verstärkt.
Bisheriges Modell ohne Zukunft
Geschäftsleitungsmitglied Urs Bosisio erklärte, die Bank sei überzeugt, dass das bisherige Retrozessionsmodell keine Zukunft habe. Im neuen Anlagetarif der AKB sind neben den Retrozessionen auch Kunden- und Anlageberatung, Depotführung, Erweitertes Vermögensverzeichnis, Steuerauszug und Portfolio-Monitoring inbegriffen, hinzu kommen Rabatte auf Börsentransaktionen.
Das Bundesgericht hat im November 2012 bestätigt, dass die Pflicht zur Herausgabe von Retrozessionen auch für Banken gilt, die Kundenvermögen betreuen. Nach Ansicht der Richter in Lausanne entsteht bei Banken durch die Annahme der Vergütungen von Fondsanbietern ein Interessenkonflikt.
In keine Rechtsfälle involviert
Seither streiten sich Banken und Kunden über die Umsetzung des Urteils. Die AKB erklärte auf Anfrage, sie sei in keinen Rechtsfall wegen Rückforderung von Retrozessionen involviert. Sie sieht die Verjährungsfrist bei 5 Jahren und geht bei Kunden mit Beratungsverhältnis aufgrund der Verträge von einem «rechtsgültigen Verzicht» aus. (awp/mc/pg)