Athen macht offiziell Angebot für Schuldenschnitt
Evangelos Venizelos, griechischer Finanzminister.
Athen – Die griechische Regierung hat am Freitag Banken und anderen privaten Finanzhäusern das offizielle Angebot zum Schuldenschnitt unterbreitet. Das entsprechende zehnseitige Dokument wurde vom Ministerrat gebilligt und am Abend auf einer Internetseite des Athener Finanzministeriums in englischer Sprache veröffentlicht.
Das Programm läuft bis 2042. Die neuen Anleihen sollen bis 2015 einen Zinssatz von 2 Prozent haben. Danach soll der Zinssatz stufenweise steigen – bis 2020 auf 3,0 Prozent, 2021 3,65 und danach 4,3 Prozent. Verzicht und veränderte Konditionen summieren sich nach Berechnungen von Experten auf einen Verlust von mehr als 70 Prozent des Nominalwerts der Anleihen. Das Angebot sieht vor, dass die privaten Gläubiger auch zum Forderungsverzicht gezwungen werden könnten, falls die Beteiligung am freiwilligen Schuldenschnitt zu niedrig ausfallen sollte.
Schuldenlast soll um 107 Mrd verringert werden
Der Schuldenschnitt soll die griechische Schuldenlast um 107 Milliarden Euro verringern. Insgesamt sollen private Gläubiger auf 53,5 Prozent ihrer Forderungen gegenüber Athen verzichten. Die neuen Anleihen sollen einen Zinsbonus erhalten, sollte die griechische Wirtschaft in den nächsten Jahren wachsen. Die Höhe wird von der Wachstumsrate abhängig sein. Für die neuen Anleihen wird englisches Recht gelten. Damit soll Griechenland die Möglichkeit genommen werden, einen erneuten Schuldenschnitt zu fordern.
Technische Bankrotterklärung durch Ratingagenturen
Es gilt als wahrscheinlich, dass die Ratingagenturen Griechenland nach Durchführung des Schuldenerlass› vorübergehend für pleite erklären – obwohl die Massnahme zusammen mit dem zweiten Rettungspaket der internationalen Geldgeber das Land ja gerade vor dem Bankrott retten soll. Allerdings wäre die Herabstufung der Ratingagenturen technisch bedingt: Ein Schuldenschnitt bedeutet eben auch, dass ein Land seine Schulden nicht bedienen kann und damit de facto insolvent ist. Gefährlich wäre ein Staatsbankrott allerdings erst dann, wenn Athen keine weitere Unterstützung erhält und tatsächlich seine laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, also zum Beispiel auch keine Renten oder Gehälter im öffentlichen Dienst.
Entscheidung fällt am 9. März
Dem Fahrplan des Finanzministeriums nach soll nun bis zum 9. März gezählt werden, welche Banken und Halter von Anleihen sich im sogenannten Buch der Willigen für den Schuldenschnitt eintragen werden. Sollten die angepeilten 107 Milliarden Euro nicht erreicht werden, dann soll der Schuldenschnittzwang (CAC) inkraft treten. (awp/mc/upd/ps)