Auch CS-Dark-Pool befindet sich im Visier der Behörden

Brady Dougan

Blooberg & Bernhard Bauhofer Credit Suisse

Brady Dougan, CEO Credit Suisse. (Copyright: Credit Suisse)

Zürich – Auch der Dark Pool der Credit Suisse gerät im Zuge der branchenweiten Ermittlungen ins Visier der Behörden. Der Konzern beantworte entsprechende Anfragen von verschiedenen Regierungs- sowie Aufsichtsbehörden und kooperiere, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Geschäftsbericht zum zweiten Quartal der Grossbank hervor. Ausserdem gehört die CS seit April 2014 zu den mehr als dreissig in einer Sammelklage genannten Angeklagten vor dem US District Court des Southern District of New York, wie es weiter heisst.

Damit reiht sich auch die CS in die Gruppe einer Vielzahl von betroffenen Banken ein; am Dienstag war bekannt geworden, dass auch die Deutsche Bank und die UBS entsprechend bei den Untersuchungen kooperieren und zu den Angeklagten gehören.

Vorgeworfen wird den Banken eine Verletzung von Wertpapierrecht im Zusammenhang mit dem Hochfrequenzhandel. Welche Behörden die entsprechenden Untersuchungen vorantreiben, konkretisiert die Credit Suisse in ihrem Quartalsbericht nicht.

Das Management der UBS hingegen hatte bereits am Dienstag im Quartalsbericht bekanntgegeben, dass es Anfragen hätte unter anderem von der US-Börsenaufsicht SEC, dem Generalstaatsanwalt des Bundesstaates New York und der US-Regulierungsbehörde Finra – welche angeblich in der gesamten Branche ermitteln würden. Die Anfragen schliessen laut UBS auch eine Ermittlung der SEC seit Anfang 2012 ein – bezüglich Praktiken beim eigenen Alternative Trading System (ATS), die vor zwei Jahren eingestellt wurden.

CS und UBS grösste Dark-Pool-Betreiber
Anlässlich der Ergebnisvorlage zum zweiten Quartal in der vergangenen Woche hatte sich CEO Brady Dougan noch vage gehalten: «Wir sind in der Sache laufend im Gespräch mit den zuständigen Behörden und unterstützen entsprechende Untersuchungen», sagte er in einem Videointerview mit AWP. Er sehe im Zusammenhang mit den sogenannten alternativen Handelsplattformen, bis heute keine materiellen Bussen auf seine Bank zukommen. Man habe sich bei der Entwicklung der elektronischen Plattformen stets bemüht, das Risiko von potenziellen Missbräuchen zu minimieren.

Seinen Aussagen zufolge hat die Bank in den vergangenen Jahren stark in den Ausbau des elektronischen Handels investiert. Die Entwicklungen in diesem Bereich hätten sowohl für institutionelle Anleger als auch für Retail-Kunden grosse Vorteile gebracht, so Dougan.

An der Medienkonferenz relativierte er das Ausmass damals weiter: Zum einen habe die CS seit dem Bekanntwerden der Klage gegen das alternative Handelssystems der britischen Barclays keine «materiellen Auswirkungen» auf das an der eigenen Plattform ‹Crossfinder› gehandelte Volumen gehabt. Zum anderen machten die Erlöse der Bank aus dem Betrieb der elektronischen Plattform lediglich 30 Mio USD aus, weniger als 1% der gesamten Handelserträge der Bank, sagte der CEO.

Nach Handelsvolumen sind die Credit Suisse (Anzahl Aktien) und die UBS (Anzahl Transaktionen) die grössten Dark-Pool-Betreiber in den USA, wie aus der jüngsten wöchentlichen Statistik der Finra hervorgeht. In New York sollen die anonymen Handelsplätze ein Volumen von rund 15% am gesamten Aktienhandel haben.

Aktie deutlich im Minus
Die ATS oder Dark Pools sind anonyme Handelsräume, in denen Grossinvestoren abseits der Börsenplätze Hunderte von Millionen Aktien kaufen und verkaufen. Ursprünglich waren sie für den unkomplizierten Handel grosser Aktienpakete durch Investmentbanken oder andere institutionelle Investoren vorgesehen, ohne die Preisbildung stark zu beeinflussen. Im Unterschied zu normalen Börsen werden bei Dark Pools die Aufträge nicht öffentlich gemacht; die anderen Marktteilnehmer sehen nur die Abschlüsse.

Die Anschuldigung der Sammelklage lautet, dass Hochgeschwindigkeits-Händler zulasten der übrigen Marktteilnehmer bevorzugt behandelt worden seien. Im Fall von Barclays war im Juni bekannt geworden, dass der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates New York dem britischen Institut vorwirft, seine Kunden beim Aktienhandel im bankeigenen Dark Pool schutzlos aggressiven Investoren ausgeliefert zu haben, um selber Vorteile daraus zu ziehen.

Investoren sei suggeriert worden, hier besser gegen Hochfrequenzhändlern geschützt zu sein, obwohl das Gegenteil der Fall gewesen sei. Vor der Klage gehörte Barclays› alternative Handelsplattform mit zu den grössten.

An der Börse geben die CS-Titel gegen 11.30 Uhr in einem insgesamt schwächeren Gesamtmarkt (SMI: -0,4%) um 2,2% nach. UBS stehen 2,1% im Minus. (awp/mc/upd/ps)

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