EDI-Vorsteher Alain Berset.
Bern – Der Bundesrat will die Aufsicht über die obligatorische Krankenversicherung stärken und die Transparenz des Systems erhöhen. Er hat die dazu nötige Gesetzesrevision ans Parlament überwiesen. Die Aufsicht soll weiterhin das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausüben. Dies teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Donnerstag mit. Ziel der Gesetzesrevision ist ein besserer Schutz der Versicherten, aber auch der Krankenkassen. Dazu sollen die Instrumente der Aufsichtsbehörde den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Unter anderem sollen die Versicherten ihre Reserven künftig aufgrund der eingegangenen versicherungstechnischen Risiken sowie den Markt- und Kreditrisiken bilden. Weiter klärt der Gesetzesentwurf die Kriterien, nach denen das BAG die Prämien-Überprüfung vornehmen muss. Die Prämien sollen in Zukunft auch nachträglich korrigiert werden können, wenn die Prämieneinnahmen in einem Kanton unangemessen über den effektiven Kosten liegen. Der Bundesrat leitete dem Parlament auch die Botschaft zu, wie künftig mit zu viel bezahlten Prämien umgegangen werden soll. Ziel ist es, innert sechs Jahren die kantonalen Überschüsse und Defizite der Krankenkassen teilweise auszugleichen.
Unterschiedliche Reservenbildungen
In der Vergangenheit mussten die Krankenkassen für ihre Versicherten in zahlreichen Kantonen – insbesondere in Zürich, Genf, Basel-Stadt, Thurgau sowie in der Westschweiz – zu hohe Reserven bilden. In 14 Kantonen fiel die Reservebildung derweil zu bescheiden aus. Innert sechs Jahren soll nun ein Ausgleich im Umfang von rund einer Milliarde vollzogen werden. In den Kantonen mit zu hohen Prämien soll den Versicherten ein Prämienabschlag gewährt werden. Sie werden via Umweltlenkungsabgaben zurückerstattet. Dafür aufkommen sollen jene Prämienzahler, die in den letzten Jahren zu wenig bezahlt haben. Der Prämienzuschlag soll aber maximal so hoch sein wie der Rückverteilungsbetrag aus den Lenkungsabgaben. (awp/mc/ps)