AXA: Immer mehr Betrüger im Netz

AXA: Immer mehr Betrüger im Netz
(Foto: frank peters - Fotolia)

Winterthur – Das Internet stellt für die Mehrheit der Bevölkerung die grösste Risikoquelle dar, um in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Dies zeigt eine internationale Umfrage der AXA-ARAG. Die Betrugsfälle im Onlinehandel steigen deutlich an.

Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag der AXA-ARAG zeigt, dass 74% der Schweizerinnen und Schweizer allfällige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Internetaktivitäten als grösste Bedrohung ansehen. Dieses repräsentative Ergebnis unter 1000 Befragten erstaunt nicht, da die Kriminalität im Internet zunimmt und ständig neue Erscheinungsformen annimmt. „Anfragen von Kunden, die Opfer von Onlinebetrügern geworden sind, stellen einen wesentlichen Teil unserer Arbeit dar, Tendenz steigend“, bestätigt Jürg Schneider, Rechtsexperte der AXA-ARAG. Die Zahl der beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) eingegangenen Meldungen im Bereich der Cyberkriminalität hat sich von 2011 bis 2016 auf 14’033 nahezu verdreifacht – wobei die Dunkelziffer bedeutend höher liegen dürfte.

Über 20 verschiedene Formen von Internetkriminalität
„Insgesamt werden die Betrugsmaschen immer ausgeklügelter und kreativer, auch weil es immer mehr Schnittstellen gibt“, erklärt Schneider. Auf der Internetseite des Fedpol sind mehr als 20 verschiedene Formen der Internetkriminalität aufgelistet – vom klassischen Betrug über den Datenklau bis hin zur Infizierung des Rechners mit Spyware und darauf basierenden Erpressungen. Aus rechtlicher Sicht ergeben sich daraus verschiedene Konsequenzen: „Auf jeden Fall sollten die Geschädigten aber juristische Unterstützung beiziehen und gegebenenfalls die Polizei informieren“, rät Schneider.

Vorsicht bei Online-Auktionen
Derzeit besonders beliebt sind Betrügereien beim Onlineverkauf von neuen oder gebrauchten Gütern. „Die Betroffenen kaufen einen Gegenstand, zahlen den ersteigerten Preis vorab, aber die Ware existiert gar nicht und der vermeintliche Verkäufer ist mit dem Geld über alle Berge“, schildert Jürg Schneider. Dasselbe Muster zeigt sich bei der Vermietung von Ferienwohnungen: Nach Überweisung der Anzahlung oder Reservationsgebühr tauchen die angeblichen Vermieter unter. Die Opfer müssen feststellen, dass die Ferienwohnung in St. Anton oder auf Sardinien nicht existiert oder der eigentliche Eigentümer nichts von der Vermietung weiss. Oft werden die Wohnungen auch auf Webseiten wie Airbnb ausgeschrieben, der Vertragsschluss und die Zahlung sollen dann aber mit fadenscheinigen Begründungen direkt mit dem angeblichen Vermieter stattfinden. Damit werden die Sicherungsmechanismen dieser Buchungsplattformen umgangen.

Uneinbringliche Forderung
Die Wahrscheinlichkeit das verlorene Geld wieder zu bekommen, ist in der Regel gering. Der Täter muss erst gefunden werden, was sich sehr schwierig gestaltet, da die Spuren im Netz oft im Sand verlaufen. Und selbst wenn der Betrüger gefunden wird, ist das Geld längst weg, der Beschuldigte ist zahlungsunfähig oder er lebt in einem Land, in dem die Durchsetzung der Forderung wesentlich schwieriger ist als in der Schweiz. Der Betrogene hat ohne rechtlichen Beistand kaum eine Chance, sein Geld je zurück zu bekommen. Den Opfern bleibt in solchen Fällen oft nur Schadensbegrenzung – und mehr Vorsichtsmassnahmen bei künftigen Online-Transaktionen. Auch bei Fällen von Schadsoftware-Infizierungen, Identitätsdiebstählen und Erpressungen («Sextortion») stellen sich dieselben Schwierigkeiten: Die Verfolgung der Täter gestaltet sich schwierig und den Opfern entstehen erhebliche Umtriebe. Gerade hier kann die Rechtsschutzversicherung helfen, den Überblick zu wahren und die notwendigen Massnahmen zu treffen. (AXA/mc)

AXA

Schreibe einen Kommentar