Bank am Bellevue: BVGer bestätigt Anwerbe-Verbot

Bank am Bellevue: BVGer bestätigt Anwerbe-Verbot

Martin Bisang, CEO Bellevue Group.

Zürich – Die Bank am Bellevue darf keine neuen Kunden in den Bereichen Vermögensverwaltung und Anlageberatung anwerben, bis sie organisatorische Mängel behoben hat. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat eine entsprechende Verfügung der Finanzmarktaufsicht FINMA gestützt.

Die Bank am Bellevue hatte im März gegen die Anordnungen der FINMA Beschwerde eingereicht, das BVGer hat nun aber in einem Zwischenentscheid eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde verneint. Auch potenzielle neue Kunden hätten ein «erhebliches Interesse» an einer einwandfreien Geschäftsführung des Bankhauses, schreibt das Gericht in seinem Zwischenentscheid. Bei einer zeitgerechten Abwicklung würde das Akquisitionsverbot für die Bank am Bellevue etwa dreieinhalb Monate andauern, was «als durchaus massvoll» zu bezeichnen sei, heisst es in der im «Tagesanzeiger» vom 3. Mai zitierten Verfügung, die auch AWP vorliegt.

Bellevue-Titel unter Druck

Der Entscheid der FINMA war im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau des Industrieinvestor Giorgio Behr am Schleifmittel-Hersteller sia Abrasives gefällt worden. Die Bank am Bellevue soll Behr beim heimlichen Aufbau einer grösseren Beteiligung an sia Abrasives geholfen haben. Die Aktie der Bank am Bellevue liegt am Dienstag gegen 9.55 Uhr mit 26,50 CHF um 2,9% im Minus. Mitte März hatte die Aktie noch ein Jahreshoch von 37,90 CHF erreicht. (awp/mc/ps)

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