Uznach – Die Bank Linth LLB AG hat heute nach dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots der Liechtensteinischen Landesbank AG (LLB) bei der SIX Swiss Exchange AG (SIX) die Dekotierung der Bank Linth-Aktien beantragt und ausserdem ein Gesuch zur Befreiung von einem Grossteil ihrer Publizitätspflichten gestellt. Gleichzeitig hat die LLB Klage auf Kraftloserklärung aller sich noch im Publikum befindenden Bank Linth-Aktien beim zuständigen Gericht eingereicht. Der Verwaltungsrat der Bank Linth hat beschlossen, die Klage anzuerkennen.
In der Transaktionsvereinbarung vom 26. Januar 2022 zwischen der LLB und der Bank Linth sind die Verwaltungsräte der beiden Institute übereingekommen, dass eine Doppelkotierung innerhalb der LLB-Gruppe beziehungsweise eine Kotierung der Bank Linth keinen Mehrwert mehr schafft. Nachdem das öffentliche Kaufangebot der LLB am 18. Mai 2022 wie geplant vollzogen wurde, hat die Bank Linth heute vereinbarungsgemäss bei der SIX das Gesuch um die Dekotierung ihrer Aktien eingereicht. Gemäss Antrag soll die Dekotierung erst erfolgen, wenn ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid zur Kraftloserklärung der Bank Linth-Aktien vorliegt.
LLB hält 99.69 Prozent aller Bank Linth-Aktien
Mit der definitiven Meldung des Endergebnisses des öffentlichen Kaufangebots vom 11. Mai 2022 teilte die LLB mit, dass sie 99.69 Prozent aller Bank Linth-Aktien hält. Unter Berücksichtigung weiterer börslicher Aktienkäufe nach dem Ende der Nachfrist beträgt die Beteiligung der LLB nun insgesamt 99.86 Prozent des Aktienkapitals. Um den Aktienanteil an der Bank Linth auf 100 Prozent zu erhöhen, hat die LLB heute die Kraftloserklärung der restlichen sich im Publikum befindenden Bank Linth-Aktien gemäss Art. 137 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) beim zuständigen Gericht im Kanton St. Gallen beantragt. Die betroffenen Aktionäre der Bank Linth werden nach dem Vorliegen des Urteils über die Kraftloserklärungsklage eine Entschädigung in der Höhe des Angebotspreises erhalten. Der Verwaltungsrat der Bank Linth hat beschlossen, die Klage anzuerkennen. Das Kraftloserklärungsverfahren nach FinfraG dauert erfahrungsgemäss voraussichtlich fünf bis sechs Monate.
Die Bank Linth hat heute ausserdem ein zweites Gesuch an die SIX gestellt zur Befreiung von einem Grossteil ihrer Publizitätspflichten, namentlich der Verpflichtung, einen Halbjahresbericht zu erstellen. (Bank Linth/mc/ps)